Europäischer Rat (manchmal auch

Ausschuss) für Systemrisiken kurz oft nur Risikorat (European Systemic Risk Board, ESRB): In der Folge der sich zur Finanzkrise ausgeweiteten Subprime-Krise im Jahr 2010 gegründeter Ausschuss mit dem Ziel, Systemrisiken frühzeitig zu erkennen; vor allem auch spekulative Blasen beizeiten aufzuspüren. Im einzelnen soll der Rat – Risiken für die Stabilität des Finanzsystems der EU ermitteln, – deren allfällige Auswirkung bewerten und – entsprechende Risikowarnungen aussprechen, wenn Systemrisiken als bedrohlich angesehen werden. – Zudem wird der ESRB die Massnahmen zur Umsetzung seiner Warnungen überwachen; für die Umsetzung selbst aber bleiben weiterhin die nationalen Regierungen bzw. Aufsichtsbehörden und zuständig. Das heisst genauer, dass der ESRB zwar Empfehlungen und Warnungen verlautbaren kann, ihm aber die geeigneten Mittel zur Durchsetzung fehlen. – Der Rat ist bei der EZB angesiedelt, verfügt dort über einen eigenen Mitarbeiterstab und nahm seine Arbeit Anfang 2011 auf. – Siehe Aufsicht, makroprudentielle, Ausschuss-Wahn, Bankenaufsicht, europäische, Bankenunion, Blase, spekulative, Credit Default SwapVerflechtungen, ESZB-Netzwerk für makroprudentielle Forschung, Europäisches System der Finanzaufseher, Finanzmarktstabilität, Finanzstabilitätsforum, Finanzstabilitätsrat, Leaning against the wind, Risiko, systeminhärentes, Subsidiaritätsprinzip. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 47 (Aufteilung der Zuständigkeiten), Jahresbericht 2009 der EZB, S. 149 ff. (Vorstellung des ESRB), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2010, S. 56 f. (Vorstellung des Rates; Organisationsfragen, allfällige Konflikte), Geschäftsbericht 2010 der Deutschen Bundesbank, S. 100 (Aufgaben und Gliederung des ESRB), Jahresbericht 2010 der EZB, S. 184 ff. (eigenes Kapitel über die Beziehungen der EZB zum ESRB; in den Anmerkungen Hinweis auf die entsprechenden Rechtsquellen), Finanzstabilitätsbericht 2011, S. 76 ff. (ESRB und makroprudentielle Überwachung; Abstimmungsfragen), Jahresbericht 2011 der EZB, S. 127 ff. (Aufgaben in Zusammenhang mit dem ESRB; Rechtsquellen), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 81 (die BaFin ist in dem Gremium vertreten), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2012, S. 36 f.
(Organisation des ESRB; comply-or-explain-Mechanismus), Jahresbericht 2012 der EZB, S. 128 f. (laufende Arbeiten des ESRB), Monatsbericht der EZB vom Februar 2013, S. 106 f. (Aufzählung der Systemrisiken), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2013, S. 30 (die Stellung des ESRB in der Bankenunion).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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