Einziehung (redemption; confiscation; collection)

Der (vorzeitige; premature) Rückruf von Effekten durch den Begeber; eine entsprechende Rückruf-Klausel (clause of callback) ist in den meisten Anleihen vertraglich festgelegt. – Die Aneignung von Privateigentum durch den Staat im Wege einseitiger Verfügung; auf Finanzmärkten in erster Linie bei gefälschten oder verfälschten Geldscheinen und Papieren aller Art. – Die Beschlagnahme gefälschter oder verfälschter Geldkarten durch die ausgebende Bank bzw. den Prozessor. – Die Eintreibung von Geld beim Schuldner, der Geldeinzug. – Siehe Counterfeit Card, Einzug, Geldwäsche, High risk countries, Inkassostrategie, Offshore Finanzplätze, Racheengel, Schattenbankbereich, Underground Banking, Winkelmakler.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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