Einlagensicherung (deposit guarantee, deposit insurance, protection scheme)
Regelungen, die sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Depositen nicht in Verlust geraten. Ursprünglich wegen der Moral-Hazard-Gefahr mit Misstrauen begegnet, sind heute entsprechend ausgestaltete Sicherungssysteme in fast allen Ländern verbreitet. Oft verlangt auch die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde, dass die Banken den Kleinanlegern (small depositors) ihre Einlagen garantieren. In Deutschland ist dies im einzelnen gesetzlich seit 1998 geregelt in einem eigenen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, ESAEG (deposit guarantee and investor compensation act) und aufsichtsrechtlich überwacht. Banken, die nicht einer Einlagesicherungseinrichtung angehören, müssen nach § 23a KWG in ihren Geschäftsbedingungen an hervorgehobener Stelle auf diese Tatsache hinweisen. Seit 2009 reifen Bestrebungen für eine EUeinheitliche Regelung. – Bei Auslandsbanken mit Zweigstellen in Deutschland gelten jeweils die Regelungen zur Einlagesicherung des Staates, in dem sich der Hauptsitz der betreffenden Bank befindet. Dasselbe gilt für Online-Banken sowie für Niederlassungen deutscher Banken in anderen Staaten. – Siehe Einlagengarantie, staatliche, Einlagesicherung, europäische, Feuerwehrfonds, Hypo Real Estate-Rettung, IndyMac-Pleite, Islandbanken-Falle, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Marktdisziplin, Moral Hazard, Northern Rock-Debakel, Pool, Rückkopplungs-Mechanismus, Sicherungspflicht, Single
Master Liquidity Conduit, Überlauf-System. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2000, S. 29 ff. (Einlagensicherung und Anlegerentschädigung in Deutschland, Übersicht), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 205 (Übersicht der von der BaFin überwachten Entschädigungseinrichtungen), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 45 f. (weitere Angleichung aufsichtlicher Standards im Zuge der EU-Einlagensicherungsrichtlinie; offene Fragen), S. 225 ff. (Reform des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes; Erhöhung der Beitragssätze), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 51 ff. (Entwurf einer Einlagensicherungsrichtlinie; Neugestaltung der Anlegerentschädigung; Sicherungssysteme in der Assekuranz), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 65 f. (Änderung der europäischen Einlagensicherungsrichtline verzögert sich, Gründe dafür) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”, Geschäftsbericht 2013 der Deutschen Bundesbank, S. 40 (Harmonisierung der europäischen Einlagen-Sicherungssysteme), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 45 ff (Grundsätzliches, aktuelle Rechtsentwicklung; Reform der Einlagensicherungs-Richtlinie).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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