Einkaufgeld (buying-in payment; admission fee; dead contribution)
Frühere Bezeichnung für eine Zahlung, die beim Eintritt in eine Gemeinschaft – wie Zunft, Gilde, Kloster – von dem Ankömmling zu leisten war: ein Einstandsgeld. – Heute seltener gebraucht für die Summe, den Gesellschafter bei Aufnahme in eine KG oder GmbH bzw. auch Freiberufler – wie Anwälte, Steuerberater, Ärzte – bei Einstieg in eine Sozietät aufzubringen haben. – Im besonderen heute auch gesagt für die Aufnahmegebühr, die bei der Zusage zum Beitritt seitens gewisser Vereinigungen gefordert wird, und die in der Regel dazu dient, Vermögensgegenstände der Vereinigung – wie Tennisplatz, Boots-Steg, Vereinshaus – zu finanzieren. – Summe, die Senioren beim Einzug in ein Altenwohnheim (home for the eldery persons, retirement home) als Kaution oder verlorenen Zuschuss zu zahlen haben. – Siehe Depotgeld, Einstandsgeld, Krangeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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