Eigenversicherer und Eigenversicherungsunternehmen (captive insurance company, captive)
Betriebseigene Versicherung grosser, meist als Firma eigener Rechtspersönlichkeit – also nicht als Betriebsabteilung – innert des Verbunds weltweit tätiger Unternehmen bestehend. Diese Versicherung übernimmt die Risiken des Konzerns unmittelbar. Dabei werden die von den Konzernunternehmen an die betriebseigene Versicherung überwiesenen Prämien von dieser entsprechend landesgesetzlicher Vorschriften angelegt (the captive invests the premiums saved as a result of not buying any external insurance to build up reserves in order to meet future claims). Gewöhnlich wird jedoch auch hier ein Teil des Risikos auf dem Rückversicherungsmarkt verkauft (some of the risks is sold on the reinsurance market). Je nach Finanzkraft des Konzerns sind indessen bei der Rückversicherung sehr hohe Selbstbehalte üblich. Oft sind daher nur Grosschäden gedeckt. – Eigenversicherer (wie beispielsweise die Deutsche Bahn AG) bedürfen einer Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und werden von dieser überwacht. – Siehe Selbstversicherung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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