Edelmetallhändler (precious metals trader)

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar