Edelmetallhändler (precious metals trader)

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Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz [GwG]) aus dem Jahr 1993 schreibt in § 14 im einzelnen vor, inwieweit Firmen, die das Geschäft des Handels mit Edelmetallen betreiben, interne Vorkehrungen gegen Geldwäsche treffen müssen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Edelmetallhändler (precious metals trader)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/edelmetallhandler-precious-metals-trader/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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