E-Geld (e-money)

Auch in: EN CS DA ES FR ID IT NL PL PT RO RU SK UK

Monetärer Wert, der auf einem Datenträger gespeichert ist. – Ausführlicher definiert die E-Geld-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 E-Geld als – einen monetären Wert – in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, – der auf einem Datenträger gespeichert ist, – gegen Entgegennahme einer Summe ausgegeben wird, deren Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert und – von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel angenommen wird. – Siehe E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „E-Geld (e-money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/e-geld-e-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

8 Seitenaufrufe dieser Seite