E-Geld (e-money)

Monetärer Wert, der auf einem Datenträger gespeichert ist. – Ausführlicher definiert die E-Geld-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2000 E-Geld als – einen monetären Wert – in Form einer Forderung gegen die ausgebende Stelle, – der auf einem Datenträger gespeichert ist, – gegen Entgegennahme einer Summe ausgegeben wird, deren Wert nicht geringer ist als der ausgegebene monetäre Wert und – von anderen Unternehmen als der ausgebenden Stelle als Zahlungsmittel angenommen wird. – Siehe E-Geldgeschäft, Geld, elektronisches.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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