Diskont in älteren Dokumenten auch Diffalco und Defalkation (discount)

Allgemein ein Abzug von einem Hauptbetrag (a reduction made from the gross amount of something) und im besonderen der Preisnachlass bei Barzahlung (reduction in price given for cash payment). – Bei einem Wechsel ist der Diskont eine besondere Form des Zinses, den die ankaufende Bank in Gestalt eines Vorwegabzugs vom Nominalwert des Wechsels als Zwischenzins für die Zeit vom Ankauf bis zur Fälligkeit des Wechsels in Rechnung stellt. Der Diskontsatz wurde bis zum 31.12.1998 durch den Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank festgelegt und zum 1. Jänner 1999 durch den Basiszins ersetzt (§ 1 Diskontüberleitungsgesetz vom 9. Juni 1998). Zusätzlich zum Diskont kann vom Nominalwert des Wechsels auch eine Provision abgezogen werden (margin of the bank; Marge der Bank). – Das Diskontgeschäft ist wirtschaftlich ein Kredit, der zivilrechtlich in einen Forderungskauf gekleidet ist. Die Diskontkredit-Gewährung erfolgt bereits durch die Einräumung einer Diskontkreditlinie. Demnach stellt sich die Einreichung von Wechseln zur Diskontierung als Inanspruchnahme des zugesagten Diskontkredits dar. – Die Einreichung von Schecks zur Diskontierung wird heute in Deutschland nur noch selten betrieben; wie überhaupt der Scheck als Zahlungsinstrument 2012 in Deutschland einen Anteil von nur 0,19 Prozent am den Zahlungen gesamthaft aufwies. – Solange das Institut den Wechsel im eigenen Portfolio behält, entspricht die Diskontierung einem Barkredit. Nach einer Weiterveräusserung (Rediskontierung) besteht beim Institut aufgrund der Haftungsfunktion des zur Rediskontierung erforderlichen eigenen Indossaments eine Eventualverbindlichkeit als Kreditrisiko fort. Dieses Kreditrisiko ist nach der Einbringlichkeit der eigenen bedingten Rückgriffansprüche zu beurteilen.– Siehe Akzept, Aval, Cavata, Diskonten, Eskompte, Reitwechsel, Retoure, Wechselkredit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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