Desinvestition und Disinvestition (disinvestment)
Die Minderung des Kapitalstocks in einer Volkswirtschaft durch Abgänge, wie etwa Zerstörung infolge Naturkatastrophen oder die Unterlassung von Ersatzinvestitionen. – Im betrieblichen Rechnungswesen eine Einzahlung als Folge der Umwandlung von Betriebsgütern in Zahlungsmittel; sprich: Vermögensgegenstände wie Unternehmensteile werden verkauft. – Der Abzug von Kapital aus einem Land oder einer Beteiligungsgesellschaft (the withdrawal of capital from a country or an associated company) durch einen Anleger. – Siehe Investition, Selbstfinanzierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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