Desinvestition und Disinvestition (disinvestment)

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Die Minderung des Kapitalstocks in einer Volkswirtschaft durch Abgänge, wie etwa Zerstörung infolge Naturkatastrophen oder die Unterlassung von Ersatzinvestitionen. – Im betrieblichen Rechnungswesen eine Einzahlung als Folge der Umwandlung von Betriebsgütern in Zahlungsmittel; sprich: Vermögensgegenstände wie Unternehmensteile werden verkauft. – Der Abzug von Kapital aus einem Land oder einer Beteiligungsgesellschaft (the withdrawal of capital from a country or an associated company) durch einen Anleger. – Siehe Investition, Selbstfinanzierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Desinvestition und Disinvestition (disinvestment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/desinvestition-und-disinvestition-disinvestment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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