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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Der Trauernde auf dem Friedhof zu Rittersburg in Austrasien

Bericht über eine seltsame, höchst verwunderliche Begegnung


Andurch zu männiglicher zweckmässiger Belehrung, guter Beförderung, nützlicher Aufklärung nebstdem zur Mehrung linder Befrohlockung unter Anwünschung allen wohlgedeihlichen Gelingens allerfüglichst öffentlich bekannt gemacht,

sowie nachgehends zu solchem Ende ämsig beflissen ins Internet gestellt, dabei alle Leser beständigen gÖttlichen Obhalts und englischen Schutzes nachdrucksamst empfehlend,


von

Achtnicht Ihrenhohn

in Lichthausen, Grafschaft Leisenburg5

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Markus-Gilde e. V., Siegen

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info@jung-stilling-gesellschaft.de

Einprägender bildhafter Traum

Letzt sah im Traum ich einen Mann
Der fasste eine Angel an
Und zog damit aus einem Teich
Ein Frauenwesen blass und bleich.

Als sie nun aus dem Wasser kam,
Ihr Antlitz holden Ausdruck nahm.
Sie leuchtete in lichtem Glanz,
Der sie umgab in einem Kranz.

Darauf gewahrte ich den Mann
Im Weiterträumen stehen dann
Gebeugt vor einem frischen Grabe
Mit einem Rosenstrauss als Gabe.

Lebendig hielt mein Traum sich fest;
Es hatten tief sich eingepresst
Des Anglers Züge, auch genau
Die jener wundersamen Frau.

Doch mir es in den Kopf nicht wollte,
Was dieser Traum bedeuten sollte.
Ein Sinnbild schien er irgendwie:
Parabel3 wohl: Allegorie.4

 

Begegnung im Friedhof zu Rittersburg

Zu Rittersburg1 war gestern ich
Und dort auch durch den Friedhof strich.
Ich wollte sehen, ob ein Grab
Links hinten es auch jetzt noch gab.

Da fiel mein Blick auf einen Mann,
An den ich mich blitzrasch entsann:
Das Angesicht, die Kleidung gar
Tat kund, dass er mein Traum-Mann war.

Gebeugt vor einem Grab er stand,
Hielt gelbe Rosen in der Hand.
Mit diesem Strauss, gebückt so stehen,
Ward er von mir im Traum gesehen!

Zwar war es flau mir jetzt im Sinn,
Doch setzte ich beim Tor mich hin
Und harrte, bis vorbei er käme,
Auf dass mit ihm Kontakt ich nähme.

Der Mann war sehr gut ansprechbar,
Erwies als mitteilsam sich gar.
Er schien befriedigt und erfreut,
Dass bot sich ihm ein Schwätzchen heut.

Für mich es so ein Leichtes war,
Durch Fragen ihn unmittelbar
Zum Sprechen jeweils zu bewegen:
Bald kannte ich sein ganzes Leben.


Ich will davon nur das berichten,
Was kann das Traumbild hier belichten,
Das so tief Einwirkung gewann,
Dass mir bekannt gleich dieser Mann.

Es starb erst kürzlich seine Frau:
Erlag bei einem Kreislaufstau.
Zum Grab geht er nun jeden Tag,
Dass dort er für sie beten mag.

Im Garten oft er Rosen schnitt
Und brachte sie zum Friedhof mit.
Er zeigte mir ein Bild der Frau:
Ich kannte ihr Gesicht genau!

Wie ich sie auf dem Photo sah,
Tat sie sich auch im Traum mir da.
Ja, selbst die Kleidung, die sie trug,
Entsprach dem Traumbild Zug um Zug.

 

Überraschung bei der Rückfahrt nach Leisenburg

Als ich von Rittersburg1 retour
Nach Leisenburg5 im Zuge fuhr,
Setzt flugs sich jemand neben mich:
Ein Herr, gekleidet jugendlich.

Ich las die Zeitung, blickte nicht
Genau ihm darum ins Gesicht.
Doch lag auf einmal in der Luft
Ein würzig-delikater Duft.

Den Mann ich mir jetzt doch besah:
Es war der Engel Siona!6
Der lächelte mich freundlich an,
Begrüsste artig mich sodann.

“Herr Achtnicht”, sagte er zu mir,
“Ich bin in diesem Wagen hier,
Dass wiederum ich euch betreute:
Was ihr erlebt, euch richtig deute.

Zwecks dessen lasst beginnen mich,
Dass näher euch erkläre ich,
Was ‘Kirche’ letzten Ende ist,
Weil nämlich ihr selbst das nicht wisst.

Das Bild der Bibel sei erlaubt:
Ein Leib ist Kirche, deren Haupt
Der GOttmensch JEsus CHristus ist:7
Sie göttlich darum sich bemisst.

Der Kirche Glieder brüderlich
Verbunden sind drum unter sich:
Gemeinschaft sind sie, insofern
Sie stehen unter einem HErrn.8

Der HErr das Gleichnis hat gegeben:
Ich bin der Weinstock, ihr die Reben.9
Es drückt dies aus die Wesenheit
Der innigen Verbundenheit.

Drum alle, welche Gotteskind –
Sowohl die noch auf Erden sind
Als jene auch, die lange schon
Sind Bürger himmlischer Region –

Sind eng verwandt auch unter sich
Als Wesen, die geschwisterlich
Den einen Vater haben alle:
Gehören IHm in jedem Falle.

‘Gemeinschaft aller Heilgen’ drum
Nennt dies das Apostolikum.10
Es folgt daraus, dass keine Kluft
Besteht zu denen in der Gruft.11

Gebet für solche, die verstorben
Und haben neuen Stand erworben,
Ist nicht nur tunlich – nein geboten:
Man hilft so allemal den Toten.

Herr Hofrat Jung hob dies hervor
Und alle Christen ernst beschwor,
Auch für Verstorbene zu beten,
Vor GOtt für diese hinzutreten.12

Just das tat eifrig dieser Mann,
Den saht im Schlaf ihr und alsdann
Lebendig vor dem Grabe stehen:
Ihr werdet nun den Traum verstehen!”

 

Siona bittet um Niederschrift der Belehrung

Der Zug bog mittlerweile ein
Zur Brücke über den Fluss Main.
Zu Frankfurt muss man allemalen
In einen andren Zug nach Salen.

Heut war auch die Verbindung knapp:
Der Anschlusszug fuhr kurz drauf ab.
So war ich zeitlich festgelegt
Und deshalb etwas aufgeregt.

 

Ich wollte eben Siona
Die Not, in der ich war, tun da.
Doch mein Begleiter freundlich nickte
Und liebenswürdig zu mir blickte.

“Herr Achtnicht: macht sogleich euch auf
Und geht nach vorne schon im Lauf,
Dass ihr entsteigt dem Wagen prompt
Und euren Anschlusszug bekommt.

Ich bitte euch, dass schreibt ihr wieder
Was ich gelehrt euch, sorgsam nieder.
Gereimt sei alles schön in Paaren,
Begleitet auch von Kommentaren.

Ich tauche nunmehr wieder ein
Ins zeitenlose Seligsein.
Seid ihr zum Guten stets bereit!
Gelobt sei GOtt in Ewigkeit!”

 

Siona löst sich aus Raum und Zeit

Er sass noch da; mit einem Mal
Sah Siona ich falb und fahl.
Er wurde matter allgemach:
Verlor dem Blick sich nach und nach.

Kurz war ein Flimmern noch zu sehen,
Das sukzessiv kam zum Vergehen.
Der Platz war nunmehr völlig leer,
Wo Siona noch sass vorher.

Verwundert sah ich nunmehr ein:
In dem Abteil war ich allein!
Ich machte jetzt mich auf im Nu
Und lief in Richtung Ausgang zu.

Der Wechsel in den Anschlusszug
Gelang im letzten Atemzug.
Just war ich drin, da fuhr er los:
Es blieben mir Sekunden bloss.

Im Zug schrieb ich das Erste nieder
Von dem, was findet man hier wieder.
Ich fasste später dann daheim
Das Ganze schön in Vers und Reim.

Dass diese Botschaft auch bekannt
Bei allen werde draus im Land:
Dass jeder leicht sie lesen kann,
Bracht ich ins World Wide Net sie dann.

 

Das übliche Lästergespei ist vorhersehbar

Natürlich weiss ich, dass erneut
Schon wieder welche ungescheut
Verwünschen diese Reimerei:
Bezeichnen sie als Narretei.

Ihr Lieben! Niemand zwingt euch ja
Zu lesen, was mir Siona
Aus übergrossem Hulderweise
Erklärte jüngsthin auf der Reise.

Geht: schaltet ihr das Fernsehn ein.
Dort könnt bestimmt ihr sicher sein,
Dass nur an eure Ohren dringt,
Was Gier entfacht und Spass euch bringt:

Das inhaltesleere Potpourri
Aus Jux, Klamauk, Pornographie,
Allotria und Kabbelei,
Aus Schabernack und Lästerei.

So wird euch keine Einsicht teil,
Die wesentlich für euer Heil.
Ich hoffe, ihr seht das bald ein
Und flieht dem flimmerigen Schein.

Erwartet hat nie Dankeslohn
Hienieden Achtnicht Ihrenhohn.
Bei ihm macht mehr und mehr sich breit
Verlangen nach der Ewigkeit.

Erläuterungen, Anmerkungen und Quellen

1 Rittersburg = bei Jung-Stilling: die Stadt Kaiserslautern, heute im Bundesland Rheinland-Pfalz der Bundesrepublik Deutschland. An der dortigen Kameral Hohen Schule lehrte Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817) als Professor für angewand-te ökonomische Wissenschaften von 1778 an; 1784 wurde die Kameral Hohe Schule nach Heidelberg verlegt und der dortigen Philosophischen Fakultät der Universität als “Staatswirtschafts Hohe Schule” angegliedert.

Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausga-be, mit Anmerkungen hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissen-schaftliche Buchgesellschaft) 1992, S. 345 ff. sowie zusammenfassend Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. 86 ff. – Vertiefend stellt diese Zeit dar Gustav Adolf Benrath: Jung-Stilling in Kaiserslautern, in: Pfälzer Heimat, Bd. 41 (1991), S. 63 ff.

2 Austrasien = bei Jung-Stilling die damalige Kurpfalz mit der (seit 1720) Hauptstadt Mannheim. Im Zuge des Antritts des ihm durch Erbgang zugefallenen Kurfürsten-tums Bayern verlegte Kurfürst Karl Theodor (1724/1742–1799) aus dem Hause Wit-telsbach im Jahr 1777 den Hof nach München. Die Kurpfalz wurde aber weiterhin unmittelbar von der Statthalterschaft in Mannheim verwaltet.

Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wur-de im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] gelegen; ehem. Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.

In Artikel 6 heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République fran-çaise possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die Fahr-Rinne für die Schiffahrt) du Rhin soit désormais la limite entre la Répu-blique française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’en-droit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”

Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin zu Regensburg (seit 1663 der Tagungsort des Immerwährenden Reichs-tags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die (links der neuen Staatsgren-ze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.

Kurfürst Karl Theodor (1724/1742-1799) hatte im Zuge dessen durch den Reichs-deputations-Hauptschuss vom 25. Februar 1803 die gesamte linksrheinische Pfalz an Frankreich zu übergeben. Die rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (mitsamt der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen [seit 1720] Resi-denzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommerresidenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) verblieben jedoch nicht bei ihm, sondern sie fielen an das Haus Baden.

Karl Theodor von Pfalz-Bayern (wie er sich nach Antritt der Erbschaft in München 1777 nannte) wurde aber immerhin reichlich entschädigt durch Kirchengüter (vor al-lem die Gebiete der Bistümer Würzburg und Bamberg) und bis anhin freie (Reichs)Städte, wie Schweinfurt, Kempten, Kaufbeuren, Eichstätt, Freising, Augs-burg, Memmingen, Dinkelsbühl, Nördlingen und anderer.

Die Wiener Kongressakte vom 9. Juni 1815 bestätigte die Einverleibung der rechtsrheinischen Kurpfalz in das nunmehrige Grossherzogtum Baden. Jedoch fiel die linksrheinische Pfalz an die mittlerweile zum König erhobenen Nachfolger von Karl Theodor zurück; Verwaltungssitz vor Ort wurde Speyer.

Durch die Neugliederung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die linksrheinische, 1945 der französischen Besatzungszone zugeschlagene Kurpfalz dem neuen Bundesland Rheinlad-Pfalz (mit der Hauptstadt Mainz) einverleibt. Die rechtsrheinische, 1945 der amerikanischen Zone zugehörende Pfalz blieb bei Baden (mit der Hauptstadt Karlsruhe), und nach dem 1952 erfolgten Zusammenschluss der Länder Württemberg und Baden bis heute im Bundesland Baden-Württemberg (mit der Hauptstadt Stuttgart).

Die alte Kurpfalz ist mithin bis heute zweigeteilt, was sich (vor allem an der durch den Rhein und die Landesgrenze getrennten Nachbarstädte Mannheim und Ludwigshafen) in vielfacher Hinsicht bemerkbar macht.

3 Parabel = lehrhafte, aus einem Gleichnis zu deutende Wahrheit.

4 Allegorie = der verborgene Sinn einer Sache wird andeutungsweise, bildhaft aus-gedrückt.

5 Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen mit der Hauptstadt Siegen; von 1742 an infolge Erbgangs Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit der Hauptstadt Dillenburg); ab 1815 (Wiener Kongress) Be-zirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); heu-te Kreis Siegen-Wittgenstein im Regierungsbezirk Arnsberg des Bundeslandes Nord-rhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düs-seldorf). Über 70 Prozent der Kreisfläche sind Wälder; Siegen-Wittgenstein steht damit an der Spitze der Bewaldungsdichte in Deutschland. – Salen = bei Jung-Stilling die ehemalige fürstliche Residenzstadt Siegen, heute Universitätsstadt mit etwa 110 000 Bewohnern.

Siehe Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumord-nung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider auch in der Zweitauflage ohne Register).

Im wirtschaftsgeschichtlich bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelli-gente und vielseitig begabte Jung-Stilling geboren, herangewachsen und dort hat auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfma-cher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer ge-sammelt.

6 Schutzengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Er zeigte sich diesem zu dessen irdischer Zeit, nahm ihn von dort ins Jenseits mit und schrieb auch für ihn. – Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Rohm) 1999, S. 220 ff. (S. 279: “Siona hatte mir Lavaters Verklärung in die Feder dik-tiert”).

Der Name Siona bedeutet letztlich “die Himmlische”; siehe die genauere, weitläu-fige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: ONOMASTICON BIBLICUM SEU IN-DEX AC DICTIONARIUM HISTORICO–ETYMOLOCIUM, Bd. 2. Augsburg (Veith) 1738, S. 1161 ff. sowie bei Petrus Ravanellus: BIBLIOTHECA SACRA SEU THESAURUS SCRIPTURAE CANONICAE AMPLISSIMUS, Bd. 2. Genf (Chouët) 1650, S. 627 (hier auch einige selte-nere übertragene Bedeutungen wie etwa “ORNAMENTUM TRACTUS” oder “GAUDIUM TO-TIUS TERRAE” und “LOCUS PERFECTISSIMAE PULCHRITUDINIS”). Beide bis heute kaum übertroffene Werke erfuhren viele Nachdrucke und Übersetzungen.

Jung-Stilling fasst den Engel als weiblich auf. Er spricht Siona an als – Œ “un-aussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit” (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), die ihn “immer ungesehen umschwebt” (ebenda, S. 271) –  “göttliche Freun-din” (ebenda, S. 223) bzw. – Ž “göttliche Lehrerin” (ebenda, S. 228), dankt der –  “erhabenen Dolmetscherin” (ebenda, S. 241), die ihm – oft ungesehen –  als Engel “immer liebvoll zur Seite ist” (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das gol-dene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw’sche Buchhandlung] 1818, 1. Ge-sang, Versabschnitt 3), – ‘ den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber – ’ auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308) und

“ Jung-Stilling, der im Chrysäon Selmar (wohl in Anlehnung an den Rufname Selma seiner zweiten Ehefrau Maria Salome) heisst, auf einer “Himmels-Leiter” zum Sehen führt (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8) sowie – ” zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 1786–1802) und zu deren Mut-ter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Maria Salome von St. George, 1760–1790) gelei-tet (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.), – • ihn aber auch von himmlischen Höhen “in müdes Weltgewühle” zurückbringt (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).

Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. sowie Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 16 ff. — Vgl. zum Grundsätzlichen auch Paola Giovetti: Engel, die unsichtbaren Helfer der Menschen, 8. Aufl. Kreuzlingen, München (Hugendubel) 2003 sowie im Internet die Adresse <http://www.himmelsboten.de>

7 Siehe Eph 1, 22 ff., Kol 1, 18–20.

8 Siehe Röm 12, 4–5; 1 Kor 12, 25 ff.

9 Siehe Joh 13,5.

10 Apostolikum = das wahrscheinlich in die Zeit der zwölf Apostel zurückgehende christliche Glaubensbekenntnis. – Siehe hierzu Markus Vinzent: Der Ursprung des Apostolikums im Urteil der kritischen Forschung. Göttingen (Vandenhoeck & Rup-recht) 2006; mit ausführlichem Literatur-Verzeichnis S. 409–463. (Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte, Bd. 89) sowie Hans Küng: Einführung in den christ-lichen Glauben. Das Apostolische Glaubensbekenntnis – Zeitgenossen erklärt. Un-gekürzte Taschenbuchausgabe. München, Wien (Piper) 2008 (Serie Pieper, № 5166).

11 Indem die Heilige Schrift die Kirche als den (mystischen) Leib Christi bezeichnet, so lehrt sie damit zugleich, dass alle Glieder derselben, wie –  mit dem Haupte CHristus, so auch –  miteinander durch das gleiche übernatürliche Gnadenleben auf das innigste verbunden sind.

Diese zweifache übernatürliche Lebensverbindung wird auch durch die jensei-tige Vollendung der Auserwählten nicht aufgehoben, sondern vervollkommnet und verewigt. Die übernatürliche Lebensgemeinschaft, welche hiernach die Glieder der Kirche als solche miteinander verbindet, wird in den Glaubensbekenntnissen “Ge-meinschaft der Heiligen” genannt, nämlich aller in CHristo Erlösten.

Diese umfasst demnach ebensowohl –  die Glieder der streitenden Kirche hier auf Erden, –  der triumphierenden Kirche im Jenseits und –  der leidenden Kirche im Reinigungsort (Hades). – Das höchste wirkende Prinzip dieser Lebensge-meinschaft ist der HEilige GEist, die nächste Ursache derselben die heiligmachende Gnade und die Liebe GOttes.

Die “Gemeinschaft der Heiligen” ist ihrem Wesen nach vor –  allem eine Menschen verbindende Zusammengehörigkeit: eine Gemeinschaft in dem Sinne, dass alle Glieder der Kirche im gemeinsamen Besitz der übernatürlichen Gnadengü-ter stehen, welche der Erlöser am Kreuze für die Menschheit gesamthaft erworben und mit deren Ausbreitung nieden er seine Kirche betraut hat. Dazu kommt –  der gemeinsame Besitz der Früchte (der guten Werke und der Verdienste), welche aus diesen Gnaden des Erlösers in den einzelnen Seelen entspringen, insofern ja diese der Kirche gesamthaft zur Ehre und zum Heile gereichen.

Endlich –  besteht die Gemeinschaft der Heiligen in einem wechselseitigen Geben und Empfangen von übernatürlichen Gnadengütern, anders ausgedrückt: in einem übernatürlichen geistigen Verkehr, wodurch die Glieder der Kirche ihre Nächs-tenliebe sowie ihre Liebe zu GOtt betätigen. Dahin gehören zunächst –  die Fürbit-ten, welche die Glieder der streitenden Kirche füreinander verrichten, –  die Ver-dienste, welche sie füreinander aufopfern sowie –  der heilsame Gebrauch von Gnadengaben (Charismata, Ämter), deren sie sich befleissigen; siehe 1 Kor 12, 12, Eph 2, 13–18, 1. Kor 12, 26.

Der wechselseitige Verkehr zwischen der streitenden und der triumphierenden Kirche besteht –  in der Verehrung und Anrufung der Heiligen von seiten der Gläu-bigen auf Erden sowie –  in der Fürsprache, welche die Heiligen im Himmel bei Gott für diese einlegen.

Jene Verehrung der Heiligen ist in der christlichen Kirche, zum Teil bis über die Reformation hinaus, selbstverständlich gewesen. Ebenso findet sich schon in der Urkirche die Sitte, Heilige um ihre Fürbitte anzuflehen; und daraus erhellt sich der Glaube, dass sie für bei GOtt in wirksamer Weise die auf Erden Lebenden durch ihr Gebet eintreten.

Die frühen Kirchenväter heben jedoch klar genug hervor, das die Verehrung der Heiligen von der GOtt allein gebührenden Anbetung wohl zu unterschieden sei.

Siehe aus der Fülle der Literatur Max von Wulf: Über Heilige und Heiligenver-ehrung in den ersten christlichen Jahrhunderten. Ein religionsgeschichtlicher Ver-such. Leipzig (Eckard) 1910 sowie gut belegt auch Gerhard Knodt: Leitbilder des Glaubens. Die Geschichte des Heiligengedenkens in der evangelischen Kirche. Stuttgart (Calwer Verlagsanstalt) 1998 und die dort angegebene Literatur (Calwer theologische Monographien, Reihe C: Praktische Theologie und Missionswissen-schaft, Bd. 27).

12 Siehe Jung-Stilling-Lexikon Religion (Anm. 6), S. 175 (“Darf man für Verstorbene beten? Die Symbolen beider protestantischen Kirchen sagen geradezu Nein! Und zwar darum, weil sie feststellen, daß im Tod das unendliche Schicksal des Menschen unwiderruflich bestimmt werde. – Diesem widerspricht aber der Glaube der ganzen christlichen Kirche, von der Apostel Zeiten an, bis auf die Reformation, die Vernunft und die Erfahrung. Die Bibel entscheidet hierüber nicht; doch gibt sie Winke über die Fortsetzung der Seelenreinigung nach dem Tod, und wenn diese stattfindet, so ist auch das Beten für Verstorbene nicht vergebens; in keinem Fall aber kann es scha-den.”)

Hark, a thrilling voice is sounding! “CHrist is nigh” we hear it say;
“Cast away the works of darkness, o ye children of the day!”

Startled at this solemn warning, let the earth-bound soul arise;
CHrist, her Sun, all sloth dispelling, shines upon the morning skies.

Edward Caswell (1814–1878)

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