Depot (depository, depot, vault)

Aufbewahrungsort von Geld und wertvollen Gegenständen; im besonderen ein Bankschliessfach, in älteren Dokumenten auch Depositorium genannt; siehe §§ 688 ff. BGB (a secure room or rooms in a financial institution where cash on hand is stored and safe deposit boxes are located). – Das von einer Bank geführte Wertpapier-Konto für einen Kunden, manchmal auch auf die Konten gesamthaft bezogen. In Deutschland zählte man anfangs 2013 an die vierunddreissig Millionen Depots. – Abteilung einer Bank, die mit dem Verwahren von Gegenständen allgemein und von Wertpapieren im besonderen befasst ist. – Andere Bezeichnung für Portefeuille. – Vor allem im Schweizerdeutschen und mit Betonung auf der ersten Silbe auch – das Pfand bei Mehrwegverpackungen (reusable packages) und – die Mitkaution (rent deposit). – Siehe Aberdepot, Bargeld, tresoriertes, Depotbank, Depotgeschäft, Depotgesetz, Verwahrstelle, Verwahrung, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 1995, S. 57 ff. (Depotbesitz in Deutschland; Übersicht).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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