Dekapitalisierung (decapitalisation)
Die Ausschüttung des Gewinns einer Aktiengesellschaft an die Anteilseigner in Form einer Sonderdividende (extraordinary dividend) oder der Rückkauf von Aktien (share buy-back) aus dem angesammelten Gewinn. – Der (rasche) Verkauf von Teilen des Vermögens – erfahrungsgemäss vor allem von Patenten – durch eine Aktiengesellschaft und Ausschüttung des Erlöses an die Aktionäre. Dies geschieht meistens deshalb, um in Zusammenhang mit einer geplanten feindlichen Übernahme nicht mehr begehrenswert zu sein (to become stale). – Siehe Fusionen und Übernahmen, Gifttablette, Makkaroni-Abwehr, Vermögensveräusserung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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