Deichgeld, Deichsteuer auch Plagegeld (dike contribution)

Frühere Umlage – für den Bau und die Instandhaltung der Deiche als befestigte Schutzdämme gegen Meerwasser und – zur Bezahlung des Deichhauptmanns (dike warden, dike master). Die Höhe der Abgabe und die Zahlungspflichtigen wurden in der Regel in der jeweiligen Deichordnung (dike regulation) im einzelnen benannt. – Siehe Dammgeld, Knickgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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