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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Das Taggespenst in Hanau


Das Taggespenst in Hanau
und die Veranlassung seiner Verfluchung offengelegt durch den mit der Stadt Hanau bis anhin verbundenen, talentvollen, lebenserfahrenen und unvergessenen Herrn

Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817),
der Weltweisheit und Arzneigelehrtheit Doktor,
seit 1785 Kurpfälzischer, durch Rechtsübergang ab 1803 Badischer Hofrat,
durch Verleihung ab 1808 Grossherzoglich Badischer Geheimer Hofrat;

lebzeitig bis 1803 Professor für ökonomische Wissenschaften sowie Lehrbeauftragter für operative Augenheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Universität Marburg/Lahn; davor bis 1787 Professor für angewandte Ökonomik – mit Einschluss der Vieharzneikunde – an der Universität Heidelberg und vorher seit 1778 in gleicher Bestellung an der Kameral Hohen Schule zu Kaiserslautern;

ehedem Gründungsmitglied der Geschlossenen Lesegesellschaft in Elberfeld, dortselbst auch Arzt für Allgemeinmedizin, Geburtshilfe, Augenheilkunde und behördlich bestellter Brunnenarzt sowie Lehrender in Physiologie; der Kurpfälzischen ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg, der Kurfürstlichen Deutschen Gesellschaft in Mannheim, der Königlichen Sozietät der Wissenschaften in Frankfurt/Oder, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste in Kassel der Leipziger ökonomischen Sozietät sowie auch bis zum Verbot der Geheimgesellschaften im kurpfälzisch-bayrischen Herrschaftsgebiet durch Erlass aus München vom 22. Juni 1784 der erlauchten Loge
“Karl August zu den drei flammenden Herzen” in Kaiserslautern Mitglied

Gemeinhin bekanntgemacht, dabei alle Leser beständiger gÖttlicher Obhut und getreuen Schutzes himmlischer Geister innigst empfehlend

durch

Glaubrecht Andersieg
in Salen, Grafschaft Leisenburg*.

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Markus-Gilde, Siegen 2012

Die gewerbliche Nutzung des Textes bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die
löbliche Markus-Gilde, Postfach 10 04 33, 57004 Siegen (Deutschland)
info@jung-stilling-gesellschaft.de


Landläufige Meinung über Gespenster


Ein Spuk-Geist stammt aus alter Zeit

Und zeigt sich in zerfranstem Kleid
Abseits in Forsten und auf Höhen,
Wo nachts ihn höchstens Schwärmer sehen.

Dies ist der meisten Leute Sicht,
Wenn man von einem Spuk-Geist spricht.
Doch sind weit mehr aus dieser Zeit
Zum Geistern wohl vermaledeit.


Innerstadts von Hanau zeigt sich ein Spuk-Geist


Ich weiss von einem, der tags zieht,
So dass man ihn auch deutlich sieht,
In Hanau1 durch die Innenstadt:
Dort mancher ihn gesehen hat.

Er ist so um die vierzig Jahr,
Gelichtet schon zeigt sich sein Haar;
Er trägt, selbst wenn es gar nicht warm,
Ein dünnes Hemd mit kurzem Arm.

Recht stattlich ist er von Statur,
Den linken Arm ziert teure Uhr;
Die Brille blinkt bei Sonnenschein:
Sie scheint entspiegelt nicht zu sein.

Dass wohl Gespenst ist die Gestalt,
Erkennt man deutlich, wenn es kalt.
Er geht bei Reif, Frost, Schnee und Eis
Gekleidet so, als sei es heiss.


Treffen mit Hofrat Jung-Stilling in Hanau


Ich ging in Hanau Mitte Mai
Am Brüder-Grimm-Denkmal2 vorbei.
Da winkte lebhaft mich ein Mann
Von weitem schon zu sich heran.

Ich sah kurz hin, und war mir klar:
Jung-Stilling3 hier am Gehen war!
Erfreut schritt gleich ich auf ihn zu,
Erreichte ihn dann auch im Nu.

“Herr Hofrat4 Jung: in Hanau sie!
Kein Trugbild meiner Phantasie?
Sie hatten einst im Diesseits-Leben
Sich oft nach Hanau ja begeben.5

Doch frage ich, warum sie heut
Durchschreiten diese Stadt erneut.
Ist dies zwecks dessen nur geschehen,
Damit ich leiblich sie darf sehen?” —

“So ist es Glaubrecht: ich bin hier,
Weil ich erfuhr, dass wolltet ihr
Mehr wissen über diesen Geist,
Der tags durch Hanaus Strassen kreist.” —


Herkunft und Vergehen des Spuk-Geistes


“Herr Hofrat, ja: ich wüsste gern,
Worin die Schuld liegt dieses Herrn,
Dass er als Spuk-Geist6 ist verbannt:
Bis jetzt noch keine Ruhe fand.” —

“Vorab: es kann nicht jeder sehen
Den Geist durch Hanaus Stadtkern gehen!
Wer ihn bekommt just zu Gesicht,
Das weiss nur GOtt – ich weiss es nicht.

Die Spukgestalt ist nicht vom Ort;
Er wohnte nahe Frankfurt dort.
Man lud zu einem Fest ihn ein:
Er trank hier dann Unmengen Wein.

Betrunken fuhr im Auto er,
Gefährdend dadurch den Verkehr.
Bei Mühlheim7 trat ein Unfall ein:
Zwei Mädchen lagen tot am Rain.

Ein Jüngling war verunglückt arg:
Verklemmt im Wagen man ihn barg.
Ihm wäre Rettung noch durchaus
Sofort in einem Krankenhaus.

Doch unser Mann fuhr schleunigst weg,
Beliess das Opfer auf dem Fleck.
Als spät der Bursche ward befreit,
War tot er in der Zwischenzeit.

Der Fahrer starb nach einem Jahr
An einer Krankheit unheilbar:
Gewissens-Bisse, Reue-Glut,
Verzehrend allen Lebensmut.

Als Spuk-Geist zwang es ihn hierher,
Wo andren brachte der Beschwer.
Versagt ist vorerst ihm die Ruh:
Drum irrt umher er immerzu.”


Strafe und Vergebung


“Ganz recht, kann ich dazu nur sagen:
Bestraft sei solches Fehlbetragen
Mit Bannfluch, Acht und Höllenpein:
Nie ruhen sollte sein Gebein.” —

“Herr Glaubrecht: ihr seid herzlos heut!
Zunächst: hat nicht der Mann bereut?
Sodann: wer hat nicht auch getrunken,
Im Auto drauf nach Haus gefunden?” —

“Das schon, doch keine Fahrerflucht.
Dies ist ein Handeln höchst verrucht.
Verharren soll der Kerl im Trab,
Auch drum, weil jeden dies schreckt ab.

Ich wünsche, dass den Geist erspäht
Wer immer auch durch Hanau geht,
Und jeder, der bekommt ihn mit
Bestrafe ihn mit einem Tritt!” —

“Mein Stillings-Freund8: ihr seid sehr hart:
Das ist doch sonst nicht eure Art.
Ein Unfall wäre euch passiert:
Kein Augenzeuge existiert.

Wie hättet ihr euch da entschieden,
Wenn bloss Sekunden euch beschieden?
Und wenn dazu der Kopf noch hohl:
Entscheid gehemmt durch Alkohol?

Wie dem auch sei: längst ist getilgt
Auch diese Tat: Vergebung gilt
Durch JEsu Tod den Menschen allen,
In einen Schuldzustand gefallen.

Damit ihr mich nicht missversteht:
Gewiss es nicht um Nachsicht geht
Für Fahrerflucht: ich schätze ein
Wie ihr die Tat als feig-gemein.

Nur solltet ihr bei dieser Sache
Vermeiden Zorn, Hass, Groll, und Rache.
Verzeihung gilt auch diesem Mann:
Vom Hades9 frei wird er alsdann.” —


Aufgabe des Spuk-Geistes in Hanau


“Das sehe ich, Herr Hofrat, ein!
Doch warum muss er im Gebein
Dann immer noch durch Hanau ziehen,
Obwohl ihm Gnade angediehen?” —

“Herr Andersieg: es steht der Mann
Bisher noch in des Hades Bann.
Gegeben wurde ihm noch nicht
Das volle, klare Himmels-Licht.

Sodann soll er zur Warnung dienen:
Ein Zeichen geben allen ihnen,
Die trinken masslos Äppelwoi,10
Doch fahren Auto ohne Scheu.

Wie sich vom Jenseits mir zeigt dar,
Ist dies hier eine grosse Schar
Zu Hanau wie im Umland auch,
Wo hoch der Äppelwoi-Verbrauch”.


Jung-Stilling hat ophthalmologischen Auftrag in Hanau zu erfüllen


Doch nun muss meines Wegs ich gehen:
Nach einer Stillings-Freundin sehen,
Die kranken Auges Heilung sehnt,
Das schon seit Wochen ständig tränt.11

Gehabt euch wohl! Bleibt im Gebet,
Das GOttes Huld auf Erden fleht.
Ich bin den Stillings-Freunden nah;
Um sie ist stets auch Siona.”12

Da Stilling diese Worte spricht,
Entzieht er langsam sich der Sicht.
Er zeigt sich plötzlich nun verschwommen:
Konturen scheinen weggenommen;

Wenngleich ich noch erkennen kann,
Wie er mich milde lächelt an.
Der Schwund an Umriss wird nun krasser,
Dazu auch Stilling stetsfort blasser;

Was nächsthin dann zur Folge hat,
Dass bloss ein Schatten schummrig-matt
Erkennbar ist, wo Stilling eben
Ins Geisterreich ist am Entschweben.


Trotz des erwarteten Mäkelei und Nörgelei wird die Botschaft Stillings ins World Wide Web gestellt


Heut stellte ich den Text komplett
Für jedermann ins Internet,
Damit auch alle Stillings-Treuen
An dieser Botschaft sich erfreuen.

Doch ach! Wie ist die Welt verrückt!
Man sagt nicht Dank, ist nicht beglückt,
Dass Stillings Botschaft wird verbreitet:
Dem Guten so der Weg bereitet.

Oh nein! Sie schreien: “Spiritismus,
Gespenster-Wahnsinn, Okkultismus,
Verruchte Götzendienerei
Dämonenhafte Zauberei;

Verworren-närrisches Gedudel,
Gebräu von höllischem Gesudel;
Betörtend-böse Reimerei,
Dämonenhafte Zauberei.

Der Glaubrecht steht im Dienst von Baal:
Was der hier schreibt, ist ein Skandal!
Behördlich sollte man entschieden
Die Lügenbotschaft streng verbieten!

In Gottesdienst und Bibelstunde
Wie auch in der Versammlung13 Runde
Es Pflicht für Stundenhalter14 sei
Zu warnen vor der Teufelei.”

Ach Leute: packt euch an die Nase,
Entbindet euch von Zorn-Gerase,
Das andren Dingen passend wäre,
Nicht aber Stillings frommer Lehre.


Anmerkungen, Hinweise und Quellen


* Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen (mit der Hauptstadt Siegen); –  durch Erbfolge ab 1743 Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit Regierungssitz in Dillenburg, heute Stadt im Bundesland Hessen); –  im Zuge der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress ab 1815 Bezirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); –  nach dem Zweiten Weltkrieg von 1946 an bis heute Bestandteil im Kreis Siegen-Wittgenstein des Regierungsbezirks Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düsseldorf). – Über 70 Prozent der Kreisfläche sind Wälder; Siegen-Wittgenstein steht damit an der Spitze der Bewaldungsdichte in Deutschland.

Salen = bei Jung-Stilling die ehemalige fürstliche Residenzstadt Siegen am Oberlauf der Sieg (dort 240 Meter über dem Meeresspiegel) gelegen. Die Sieg ist ein 155,2 Kilometer langer, rechter Nebenfluss des Rheins. – Die nächst grösseren Städte von Siegen sind, in der Luftlinie gemessen, im Norden Hagen (83 Kilometer), im Südosten Frankfurt am Main (125 Kilometer), im Südwesten Koblenz (105 Kilometer) und im Westen Köln (93 Kilometer).

Siegen zählt heute (nach der durch Landesgesetz verfügten Eingliederung umliegender Städte und Gemeinden zu Jahresbeginn 1969) etwa 110’000 Bewohner. – Vgl. dazu Hartmut Eichenauer: Das zentralörtliche System nach der Gebietsreform. Geographisch-empirische Wirkungsanalyse raumwirksamer Staatstätigkeit im Umland des Verdichtungsgebietes Siegen. München (Minerva) 1983 (Beiträge zur Kommunalwissenschaft, Bd. 11). – Siegen ist seit 1972 auch Universitätsstadt mit über 12’000 Studierenden.

Siehe auch Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider jedoch auch in der Zweitauflage ohne Register).

Im wirtschaftsgeschichtlich in vieler Hinsicht bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelligente und vielseitig begabte Johann Heinrich Jung-Stilling (siehe Anmerkung 3) geboren, herangewachsen und hat dort auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfmacher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer gesammelt.

1 Hanau = Stadt im Bundesland Hessen an der Einmündung der Kinzig in den Main mit gesamthaft etwas über 90’000 Bewohnern. – Im Rahmen einer Gebietsreform wurden zum 1. Juli 1974 mehrere umliegende Städte (wie Steinheim am Main) und Gemeinden mit damals etwa 30’000 Bewohnern der Stadt Hanau eingegliedert.

Siehe zur Geschichte immer noch lebenswert Pfarrer Wilhelm Junghans: Kurze Geschichte der Stadt und des Kreises Hanau. Nebst einer chronologischen Uebersicht der Haupt-Ereignisse. Allen Freunden der Heimat gewidmet. Hanau (König) 1887 (auch als Mikrofiche-Ausgabe von der Universitätsbibliothek Marburg 1999 herausgebracht) sowie im einzelnen die zahlreichen stadtgeschichtlichen Veröffentlichungen des Hanauer Geschichtsvereins; siehe mehr bei <www.hanauer-geschichtsverein.de>

2 Jacob Ludwig Karl Grimm (1785-1863) und Wilhelm Karl Grimm (1786-1859) gelten als die herausragenden deutschen Literatur- und Sprachwissenschaftler. Beide sind in Hanau am Main geboren und in Berlin gestorben. Mit ihren Werken gelten die Brüder (manchmal auch: “Gebrüder”) Grimm, insbesondere Jacob Grimm, als eigentliche Begründer der germanischen Sprach- und Altertumskunde und der deutschen Philologie.

Noch zu Lebzeiten der Brüder Grimm im Jahr 1853 stiftete ein Hanauer Wohltäter, der Tabakfabrikant Pedro Jung (1808–1886) – dessen Gedenken in Hanau bis heute fortlebt; so gibt es eine Pedro-Jung-Schule in der Gärtnerstrasse und einen Pedro-Jung-Park mit über 2’000 Quadratmeter Fläche – 500 Gulden zur Errichtung eines Denkmals in Hanau für diese grossen Söhne der Stadt. Im einer Höhe von 6,45 Meter am Marktplatz der Stadt ist dieses Denkmal heute ein Wahrzeichen von Hanau. – Siehe hierzu Richard Schaffer-Hartmann: Das Brüder-Grimm-Denkmal in Hanau. Geschichte eines Nationaldenkmals. Hanau (CoCon-Verlag) 2008 mit Abbildungen und Literaturverzeichnis (S. 87 f.).

3 Hofrat Professor Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), der Weltweisheit (= Philosophie) und Arzneikunde (= Medizin) Doktor. Dieser wurde in letzter Zeit wiederholt auf Erden gesehen. Siehe die entsprechenden Erscheinungsberichte aufgezählt bei Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 97 f., als Download-File kostenlos unter der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> abrufbar.

In kürzerer Form orientiert über das Leben von Jung-Stilling auch Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989. – Mehr die innere Entwicklung von Jung-Stilling schildert sehr einfühlsam Otto W. Hahn: “Selig sind, die das Heimweh haben.” Johann Heinrich Jung-Stilling: Patriarch der Erweckung. Giessen, Basel (Brunnen) 1999 (Geistliche Klassiker, Bd. 4). – Dazu sind auch einige weitläufigere und tiefergehende Biographien erschienen.

4 Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass seines Landesherrn, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (1724/1742-1799), datiert vom 31. März 1785, die Ernennung zum “Kurpfälzischen Hofrat”; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte. Vollständige Ausgabe, mit Anmerkungen, hrsg. von Gustav Adolf Benrath, 3. Aufl. Darmstadt (Wissenschaftliche Buchgesellschaft) 1992, S. 427.

Jung-Stilling hatte dem Wittelsbacher Kurfürsten 1772 seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und ihm diese bei Hofe zu Mannheim im März 1772 persönlich überreicht. Die Dissertation trägt die Aufschrift “SPECIMEN DE HISTORIA MARTIS NASSOVICO-SIEGENENSIS”; sie beschäftigt sich mit der Geschichte des Eisenerzeugung im Fürstentum Nassau-Siegen. Die Naturwissenschaften (so auch die Geologie) waren zu jener Zeit auch in Strassburg (wo Jung-Stilling studierte und promovierte) noch bei der Medizinischen Fakultät angesiedelt. – Mars = hier: FERRUM, QUIA ROMANIS OLIM FERREUS MARS FUIT; siehe zur älteren Metall-Lehre übersichtlich, in drei Thesen geordnet Anton Lütgens: Metallorum Naturam et Differentias explicans Dissertatio Physica. Kiel (Barthold Reuther) 1707.

Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Bevorzugungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt besonders zum Vorteil gereichte) an Wegschranken, Posten, Schildwachen, Stadttoren, Fähren, Übergängen, Brücken sowie an den zu jener Zeit auch innerlands zahlreichen Schlagbäumen vor den Post-, Maut- und Grenzstationen.

Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rheinstrom als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wurde im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] Nancy gelegen; ehem. Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.

In Artikel 6 des Vertrags heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République française possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die damalige, vor der Regulierung des Rheins oft wechselnde Fahrtrinne für die Schiffart) du Rhin soit désormais la limite entre la République française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’endroit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”

Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin zu Regensburg (seit 1663 Tagungsort des Immerwährenden Reichstags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die ihre (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegene) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.

Durch besondere günstige Umstände (verwandtschaftliche Beziehungen zu Frankreich traten hinzu: sein Enkel und Thronfolger Karl [1786/1811–1818] heiratete am 7./8. April 1806 zu Paris Stéphanie de Beauharnais [1789–1860], die 17jährige Adoptivtochter von Napoléon Bonaparte) vergrösserte Karl Friedrich von Baden (1728/1746–1811) bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um mehr das Vierfache; die Bevölkerung stieg von 175 000 auf fast 1 Million Bewohner.

Auch ging die nach der damaligen Reichsverfassung wichtige pfälzische Kurwürde (das Recht, den deutschen Kaiser mitzuwählen) auf ihn über; Karl Friedrich wurde damit 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten erhoben. – Wenig später rückte er durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel “Königliche Hoheit” auf.

Mit dem Übergang der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen [seit 1720] Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommerresidenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputationsschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 (“Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuß des bisherigen Rangs”) der “kurpfälzische” Hofrat DE JURE PUBLICO automatisch nunmehr zum “badischen” Hofrat umbenannt.

Im April des Jahres 1808 wird Jung-Stilling dann als Berater des Grossherzogs Karl Friedrich in Karlsruhe (“ohne mein Suchen”, wie er selbst hervorhebt) zum “Geheimen Hofrat in Geistlichen Sachen” ernannt; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen Verlag) 2002, S. 404 (dort die Anm. 10).

5 Siehe zu den Aufenthalten und Beziehungen von Jung-Stilling zur Stadt Hanau mehr bei Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte (Anmerkung 4) –  S. 525 (Jung-Stilling operiert im Herbst 1798 Augenkranke in Hanau), –  S. 528 (Jung-Stilling weilt allein im Frühjahr 1799 vier Tage in Hanau, operiert Blinde und herbergt beim Regierungsrat Wolf Christoph Ries), –  S. 566 (im Frühjahr 1802 verweilt Jung-Stilling mit seiner dritten Frau Elise [1756–1817] in Hanau), –  S. 630 (Jung-Stillings Enkelin Amalie Wilhelmine Auguste Schwarz (1794–1834) ist seit 1815 mit dem Gymnasiallehrer für alte Sprachen Johann Theodor Vömel (1791–1868) in Hanau verheiratet und hat am 03. September 1816 einen Sohn zur Welt gebracht: Jung-Stilling wird erstmals Urgrossvater und auch Pate des Urenkels Heinrich Vömel, der kinderlos 1888 verstarb).

Siehe auch Friedrich Alexander Ernst Vömel: Stammbäume der Familie Schwarz-Jung-Stilling-Voemel. Umfassend die 34 Familien: Ackermann (Agricola), Buchholz, Coing. Saarbrücken (Glasow) 1980 (Nachdruck der Ausgabe Bad Homburg vor der Höhe 1894) sowie zum Schwiegersohn Jung-Stillings und dessen Kinder Gerhard Schwinge: “freundlich und ernst”. Friedrich Heinrich Christian Schwarz. Theologieprofessor und Pädagoge in Heidelberg 1804–1837 und die Heidelberger Gesellschaft seiner Zeit. Heidelberg (verlag regionalkultur) 2007, S. 79.

6 Siehe zur Natur solcher Spuk-Gestalten Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft= und Bibelmäsigen (so) Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße (so, also mit Eszett). Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1808 (Reprint Leipzig [Zentralantiquariat der DDR] 1987), S. 220 ff.

Die “Theorie der Geister=Kunde” von Jung-Stilling wurde seither bis in unsere Tage in vielen Ausgaben veröffentlicht und auch –  1812 ins Schwedische (veranlasst durch Prinz Karl von Hessen-Kassel [1744–1836], mit dem Jung-Stilling zu jener Zeit in enger Verbindung stand); –  1814 ins Niederländische (durch Joan Petrus Kleyn [1760–1805]), –  1834 ins Englische (durch Samuel Jackson aus Tulse Hill, heute Stadtbezirk von London) sowie –  1851 ins Amerikanische (durch Pfarrer George Bush) und –  1869 auch ins Französische übersetzt. – Für die deutschsprachigen Leser in den Vereinigten Staaten kam 1816 eine Ausgabe bei dem Verleger Heinrich B. Sage in Reading, Pennsylvania heraus; Jung-Stilling hatte dort eine ansehnliche Lesergemeinde, und Sage brachte auch andere Werke von Jung-Stilling dort zum Druck. – Siehe hierzu und zur Jung-Stilling-Literatur gesamthaft die Zusammenstellung bei Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Bibliographie Siegen (J. G. Herder-Bibliothek) 1993 (Schriften der J. G. Herder-Bibliothek Siegerland, Bd. 28).

Vgl. zu diesem Themenkreis auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades. Wahre und falsche Ansichten, hrsg. und eingel. von Gerhard Merk. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993 (Jung-Stilling-Studien, Bd. 2), Jacques Fabry: Kosmologie und Pneumatologie bei Jung-Stilling. Der “theosophische Versuch” und die “Blicke in die Geheimnisse der Naturweisheit”. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 2006 (Jung-Stilling-Studien, Bad. 4) sowie Martin Landmann: Ahnungen, Visionen und Geistererscheinungen nach Jung-Stilling. Eine ausdeutende Untersuchung. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995.

Die letztgenannte Schrift und weitere Veröffentlichungen sind frei downloadbar unter der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling

7 Die Stadt Mühlheim am Main, zwischen Hanau und Frankfurt am linken Mainufer gelegen, zählt heute etwa 32’000 Einwohner. – Siehe <http://www.muehlheim.de>

8 Stillings-Freund meint zunächst –  Gönner und Förderer von Jung-Stilling und später dann –  Verehrer oder –  zumindest dem Autor gegenüber wohlwollender Leser der Schriften von Jung-Stilling. Der Begriff wurde in diesen beiden Bedeutungen von ihm selbst eingeführt. – Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Lebensgeschichte (Anmerkung 4), S. 213, S. 441, S. 513, S, 536, S. 566. – Auf der anderen Seite gibt es aber auch  “Stillings-Feinde”; siehe ebendort, S. 316.

9 Hades (Totenreich, Scheol) ist bei Jung-Stilling der Ort bzw. der Zustand, in dem (schwer) schuldbeladene Personen verweilen müssen, ehe sie der ewigen Seligkeit (= dem vollkommenen Glück als der Abwesenheit aller Übel und den Besitz des Guten) teilhaftig werden. – Siehe näher dazu Gerhard Merk (Hrg.): Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XXXI ff., S. 67 f. sowie Henrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Rohm) 1999.

10 Apfelwein (landschaftlich auch als Ebbelwoi, Äppelwoi, Äbbelwoi, Öbbelwoi, Ebbelwei, Apfelmost, Äppler, Viez, Stöffche und Saurer Most bezeichnet) ist ein Fruchtwein,, der meist aus einer Mischung verschiedener, möglichst säurehaltiger alter Apfelsorten gekeltert und vergoren wird. Üblicherweise hat er einen Alkoholgehalt von mindestens 5,5 bis 7 Prozent und einen herben, sauren Geschmack.

Siehe Jörg Stier: Apfelwein in Geschichten und Anekdoten. Hanau (CoCon-Verlag) 2006 sowie derselbe: Vom Baum in den Bembel. Die handwerkliche Herstellung der hessischen Apfelweine. Hanau (CoCon-Verlag) 2000. – Bembel = eine dickbauchige Kanne aus salzglasiertem Steingut, die in hessischen Gaststätten zum Auswirten von Apfelwein üblich ist und das Getränk kühl hält. Die Herkunft des Wortes “Bembel” scheint bis anhin noch immer unklar.

11 Jung-Stilling war zu seiner Zeit als Augenarzt weithin berühmt. An die 3’000 Menschen befreite er durch Operation aus der Blindheit, gut 25’000 Personen dürfte er zeit seines Lebens augenärztlichen Rat angedient haben.

Siehe Gerd Propach: Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) als Arzt. Köln (Institut für Geschichte der Medizin der Universität Köln) 1983, S. 87 ff. sowie Gerhard Berneaud-Kötz: Kausaltheorien zur Starentstehung vor 250 Jahren. Eine Auswertung der Krankengeschichten und Operationsprotokolle von Johann Heinrich Jung-Stilling. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 36 ff. – Vgl. auch Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Lexikon Medizin. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1996.

12 Schutzengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Er zeigte sich diesem zu dessen irdischer Zeit, nahm ihn von dort ins Jenseits mit und schrieb auch für ihn. – Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Karl Rohm Verlag) 1999, S. 220 ff. (S. 279: “Siona hat mir Lavaters Verklärung in die Feder diktiert”).

Der Name Siona bedeutet letztlich “die Himmlische”; siehe die genauere, weitläufige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: THESAURI BIBLICI PARS SECUNDA, NEMPE ONOMASTICON BIBLICUM SEU INDEX AC DICTIONARIUM HISTORICO-ETYMOLOGICUM. Augsburg [Veith] 1738, S. 1161 ff. sowie bei Petrus Ravanellus: BIBLIOTHECA SACRA SEU THESAURUS SCRIPTURAE CANONICAE AMPLISSIMUS, Bd. 2. Genf (Chouët) 1650, S. 627 (hier auch einige seltenere übertragene Bedeutungen wie etwa “ORNAMENTUM TRACTUS” oder “GAUDIUM TOTIUS TERRAE” und “LOCUS PERFECTISSIMAE PULCHRITUDINIS”). Beide bis heute kaum übertroffene Werke erfuhren viele Nachdrucke und Übersetzungen in mehrere Sprachen

Er spricht Siona an als –  “unaussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit” (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), –  “göttliche Freundin” (ebenda, S. 223), dankt der –  “erhabenen Dolmetscherin” (ebenda, S. 241), die ihm –  oft ungesehen als Engel immer liebvoll zur Seite ist” (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw’sche Buchhandlung] 1818, 1. Gesang, Versabschnitt 3), –  den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber

 auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308) und –  Jung-Stilling (der im Chrysäon Selmar heisst) auf einer “Himmels-Leiter” zum Sehen führt (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8) sowie –  zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 1786-1802) und zu deren Mutter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Selma von St. George, 1760-1790) geleitet (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.), –  ihn aber auch von himmlischen Höhen “in müdes Weltgewühle” zurückbringt (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).

Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. — Vgl. zum Grundsätzlichen auch Paola Giovetti: Engel, die unsichtbaren Helfer der Menschen, 8. Aufl. Kreuzlingen, München (Hugendubel) 2003 sowie im Internet <http://www.himmelsboten.de>

13 Versammlung = Gottesdienst der Darbysten (“Plymouth-Brüder”), einer vor allem im Siegerland und im Raum Wuppertal auch heute noch verbreitete freikirchliche Gemeinschaft besonderer Prägung. Ihr Begründer ist John Nelson Darby (1800-1882) aus Plymouth in England. Nach Darby ist die Welt widergöttlich und der Staat das siebenköpfige Tier nach der Geheimen Offenbarung. Kunst und Kultur dienen nur den Zwecken des Satans.

Siehe hierzu mehr bei Erich Geldbach: Christliche Versammlung und Heilsgeschichte bei John Nelson Darby, 3. Aufl. Wuppertal (Brockhaus) 1975 sowie theologisch tiefgreifend Berthold Schwarz: Leben im Sieg Christi. Die Bedeutung von Gesetz und Gnade für das Leben des Christen bei John Nelson Darby. Giessen, Basel (Brunnen Verlag) 2006 (Systematisch-theologische Monografien, Bd. 22).

14 Stundenhalter sind Laien, die für “Erweckte” und “Bekehrte” (vor allem des Siegerlandes) Bibelstunden und Gebetsversammlungen veranstalten. Ihr Wirken wird kritisch gesehen, weil sie (mit biblischer Begründung!) Handlungsanweisungen einmal gegenüber “Geschwistern” (Angehörigen der “Versammlung”), zum andern aber gegenüber “Anderen” lehren.

Siehe auch Jakob Schmitt: Die Gnade bricht durch. Aus der Geschichte der Erweckungsbewegung im Siegerland, in Wittgenstein und den angrenzenden Gebieten, 3. Aufl. Giessen (Brunnen Verlag) 1984, insbes. S. 139 ff. sowie Johannes Dohmann: Zeugendienst. Handreichung für Stundenhalter, Neumünster (Vereinsbuchhandlung Ihloff) 1930.

A thankful thought toward heaven is of itself a prayer
(Gotthold Ephraim Lessing, 1729-1781, German dramatist and critic)

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