Crowdfunding (so auch im Deutschen gesagt; seltener Publikumsfinanzierung)

Die Beschaffung von Geld zur Finanzierung von Investitionen jeder Art – besonders aber zur Erstellung neuer Produkte und zur Verwirklichung anderer aussergewöhnlicher Markttätigkeiten – bei sehr vielen kleinen Anlegern. Über Plattformen im Internet finden sich Anbieter und Nachfrager zusammen. Im einzelnen unterscheidet man – spendebasiertes Crowdfunding: das Publikum spendet hier innert eines bestimmten Zeitraums für ein bestimmtes Vorhaben Geld, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, – gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: die Geldgeber erhalten eine nicht-monetäre Anerkennung, wie etwas die Nennung ihres Namens im Abspann eines Filmes oder ein persönliches Geschenk des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde, – kreditbasiertes Crowdfunding: die Spender erhalten das Versprechen, dass der Betrag mit oder ohne Verzinsung zurückbezahlt wird und – Crowdinvesting: der Geldgeber erhält eine Beteiligung am zukünftigen Gewinn des finanzierten Vorhabens bzw. wenn der Einschuss mit Wertpapierkäufen verbunden ist, Anteile oder eine Schuldurkunde. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. Mai 2007 ein Merkblatt “Hinweise zur Erlaubnispflicht der Betreiber und Nutzer einer internetbasierten Kreditvermittlungsplattform nach dem KWG” veröffentlicht. – Siehe eLolly, Investment-Club, Kreditgenossenschaft, Kreditvermittlungsplattform, Peer-To-Peer-Lending, Social Lending Platform.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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