Cottagegeld (cottage deduction)
Kürzungsbetrag des ausbezahlten Lohns durch den (frühindustriellen) Arbeitgeber in Verrechnung für die Überlassung eines Häuschens (Cottage; cottage: kleines Eigenheim ohne Unterkellerung und zumeist lediglich aus einem Erdgeschoss bestehend) an den Beschäftigten. – Siehe Frings Benefits, Haus(geld)abzug.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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