Cost-Average-Effekt (so auch im Deutschen gesagt; manchmal auch Durchschnittsverfahren genannt)
Bei Kapitalverwaltungsgesellschaften kann ein vertraglich ausgemachter starrer Einzahlungsplan dafür sorgen, dass der Anleger innert bestimmter Zeitabschnitte (Monat, Vierteljahr) jeweils eine feststehende Summe für den Erwerb von Fondsanteilen ausgibt. Der Vorteil hierbei ist, dass der Anleger bei niedrigem Fondspreis viele Anteile, bei hohem Fondspreis hingegen nur wenige Anteile kauft. Im Durchschnitt beschafft er aber auf diese Weise die Anteile günstig. – Siehe Staffelung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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