Contractual Trust Arrangement, CTA (so auch im Deutschen gesagt; seltener Pensions-Treuhandtrust)
Vertrag, bei dem ein Unternehmen alle Aktiva, die für die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter bestimmt sind, auf ein Treuhandunternehmen (trust company) auslagert, welches diese Beträge dann in verschiedene Finanzinstrumente anlegt. – Siehe European Master Agreement, Outsourcing, Pensionsverpflichtungen. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 85 (Fragen der Erlaubnis), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 188 (Treuhänder unterliegen der Erlaubnispflicht, wenn diese nicht Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen [Konzernprivileg] sind), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 53 f. (IOPS-Leitlinien zur Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung; Bericht über Outsourcing-Probleme), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 67 ff. (Katalog zur Messung aufsichtlichen Erfolgs; Leitlinien der IOPS zu den Interventionsrechten der Aufsichtsbehörden; Regeln zum Risiko-Management), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 66 f. (einheitliche Regeln für die Beaufsichtigung vorgestellt) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”, Finanzstabilitätsbericht 2013, S. 19 (demographische Entwicklung birgt Gefahren für Einrichtungen der Altersvorsorge).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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