Contant auch comptant
In alten Dokumenten bedeutet dieses Eigenschaftswort Zahlung in Bargeld. Die Klausel “in contanti” in Verträgen besagt: Begleichung einer fälligen Schuld durch Münzen oder Banknoten. – Siehe Barzahlung, Spores Raffel.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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