Comfort Letter (so auch im Deutschen; manchmal Letter of Comfort)
Nach ISRS (4400) und Anweisungen der Aufsichtsbehörden die bis ins Einzelne weitläufig vorgeschriebene Erklärung des Wirtschaftsprüfers eines Emittenten im Rahmen einer Begebung, dass die im Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen richtig und vollständig sind. – In Zusammenhang mit einem (Finanz)Vertrag die schriftliche Erklärung einer Partei, bestimmte, im Vertragstext nicht eigens genannte Details als in den Vertrag eingeschlossen zu betrachten. – Schriftliche Erklärung eines Unternehmens, dass es im Notfall für die Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens eintritt (document in which the parent company commits to repay on behalf of its subsidiary if the latter is in default), eine Patronatserklärung. – Siehe Amtsprüfung, European Master Agreement, Enforcer, Plausibilitäts-Beurteilung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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