Capture-Theorie (so auch im Deutschen gesagt; seltener Vereinnahmungs-These)

Die Behauptung, dass jede marktregulierende Behörde (market regulation authority) früher oder später von der zu beaufsichtigenden Branche eingefangen werde und schliesslich mehr oder weniger deren besondere Interessen vertrete. In Bezug auf die Aufsicht über Finanzmärkte in entwickelten Volkswirtschaften ist diese Mutmassung kaum begründet, weil hier auch ein Heer von Finanzjournalisten in allen Medien sowie staatlich üppig geförderte Verbraucherverbände (state-subsidised and richly founded consumers’ associations) das Marktgeschehen sehr aufmerksam verfolgen. – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht, Ausschuss-Wahn, Banana Skins Survey, Beaufsichtigung, vollständige, Calls for Advice, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Regulierungswut, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip, Transparenzgrad.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Capture-Theorie (so auch im Deutschen gesagt; seltener Vereinnahmungs-These)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/capture-theorie-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-vereinnahmungs-these/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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