Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin (Federal Agency for Finanical Markets Services Supervision)
Die Aufsichtsbefugnisse für – Banken, – den Wertpapierhandel und – das Versicherungsgeschäft sowie – die übergreifenden Bereiche und Produkte der Finanzmärkte (wie Internet-Geschäft, Vermögensverwaltung, Anleger- und Verbraucherschutz, Alterssicherungsfonds) liegen bei einer einzigen Behörde, die in Deutschland am 1. Mai 2002 mit doppeltem Sitz in Frankfurt am Main und Bonn ihre Arbeit aufnahm und die bis dahin spartenbezogenen (sectoral acting) Aufsichtsbehörden ersetzte. Damit folgte man der sich immer mehr abzeichnenden Entwicklung zu Finanzkonglomeraten. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und beschäftigt rund 2’400 Mitarbeiter. Die BaFin beaufsichtigt etwa 2’700 Kreditinstitute, 800 Finanzdienstleistungsinstitute und über 700 Versicherungsunternehmen; mehr darüber bei
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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