Buchschuld (book debt)

Eine Verbindlichkeit, die nicht durch eine Sicherheit gedeckt ist. – Die Besicherung eines Darlehns – durch eine Bank oder Bausparkasse – auf dem Wege eines Eintrags im Grundbuch (registry of deeds); im Gegensatz zur Briefschuld (certified debt), die wie ein Wertpapier veräusserbar ist. Der Buchschuldner (book debtor) wird in der älteren Literatur auch Chirographar genannt. – Die in Deutschland im Schuldbuch des Bundes eingetragene Wertrechte. – Siehe Intabulation, Pfand, Schuldbuchforderung, Staatsverschuldung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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