Blaulichtgeld (police operation fee)

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Von einigen Gemeinden erhobene Abgabe für den Einsatz der Ordnungskräfte in bestimmten Fällen, wie Einschreiten bei Wirtshaus-Rauferei (inn scuffle) oder die Aufnahme eines Bagatellschadens im Autoverkehr (damage survey of a minor automobile accident, US: fender bender). – Siehe Bratgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Blaulichtgeld (police operation fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/blaulichtgeld-police-operation-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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