Bilanzregel, goldene (golden rule of balance sheet)

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Im Interesse der Erhaltung der Zahlungsbereitschaft geltender Grundsatz der Fristengleichheit. Daraus folgt die Forderung, – das Umlaufvermögen (circulating assets) durch kurzfristiges Kapital und – das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital zu finanzieren. – Siehe Bankregel, goldene, Fälligkeitsgliederung, Finanzierungsregel, goldene, Matching, Rollover-Risiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bilanzregel, goldene (golden rule of balance sheet)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bilanzregel-goldene-golden-rule-of-balance-sheet/ (Stand: 15.10.2022).

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