Bilanzregel, goldene (golden rule of balance sheet)
Im Interesse der Erhaltung der Zahlungsbereitschaft geltender Grundsatz der Fristengleichheit. Daraus folgt die Forderung, – das Umlaufvermögen (circulating assets) durch kurzfristiges Kapital und – das Anlagevermögen durch langfristiges Kapital zu finanzieren. – Siehe Bankregel, goldene, Fälligkeitsgliederung, Finanzierungsregel, goldene, Matching, Rollover-Risiko.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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