Beleg (voucher)

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In Bezug auf den Finanzmarkt jeder Nachweis, der ein Geschäft beurkundet, in der Regel in Papierform (a customarily written statement that bears witness or verifies any transaction; for example providing evidence that services have been rendered, goods purchased, or some other expenditure [Ausgabebeleg; expense voucher] has been made). Bei Unternehmen allgemein und daher auch Banken müssen Belege über in die Buchführung aufgenommene Vorgänge zehn Jahre aufbewahrt werden. – Siehe Barfankatur, Depekulation, Fact Sheet, Falscherklärung, Gutschein, Kartenleistungsbeleg, Marke, Quittung, Rechnungsablage, Schlusschein, Tagegeld, Veruntreuung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beleg (voucher)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beleg-voucher/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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