Baukosten-Zuschuss (residential property subsidy, contribution to building costs)

Die einmalige Zahlung an einen Bauherrn, der – selbstgenutztes Wohneigentum schafft oder solches durch seine Baumassnahme – im Hausbau, im Siedlungsbau – bereitstellt, – Fabrikgebäude errichtet, welche der Gemeinde neue dauerhafte Arbeitsplätze bringen. In dem Begriff ist heute oftmals stillschweigend eingeschlossen, dass entsprechende Darlehn von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber – also nicht unmittelbar von einer Bank – sowie auch zu sehr günstigen Bedingungen – sprich: unter den marktüblichen Zinsen; below normal commercial market rates – gewährt werden. – Siehe ArbeitgeberDarlehn, Bauzinsen, Fringe Benefits.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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