Bargeldkontrolle (obligation to declare cash)
Seit 15. Juni 2007 haben Reisende bei der Einreise in die Europäische Union und bei der Ausreise aus der EU mitgeführtes Bargeld – einschliesslich Edelmetalle – im Wert von 10’000 Euro oder mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle zwingend anzumelden. Grundlage dieser Vorschrift ist die
Verordnung № 1889/2005 der Europäischen Kommission; sie dient der Einschränkung der Geldwäsche. – Siehe Banknoten-Wertbeschränkung, Fluchtgeld, Kontenoffenlegung, Registriergeld, Terrorismus-Finanzierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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