Bargeldbearbeiter (cash handling business)

Dienstleister, die im Auftrag anderer, vor allem Banken, Handelsketten – CH: Grossverteiler; trade chains – und Grossveranstalter (event organisers), – die Zählung und Sortierung von Münzen und Papiergeld übernehmen, – dabei in der Regel auch beschädigte und gefälschte Stücke ausscheiden und – dann auf ein Konto des Auftraggebers einzahlen. – Entsprechende Firmen bedürfen seit 1998 in Deutschland einer Erlaubnis und werden daher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. Die Behörde setzte sich nach betrügerischen Machenschaften bei zwei Geldtransportfirmen im Jahr 2006 Vorwürfen aus, weil die betroffenen Unternehmen jahrelang ungerügt ohne die erforderliche Erlaubnis am Markt tätig waren. – Siehe Aktivitätsanalyse, Auslagerung, Bargeldkreislauf, Bargeldmanagement, Downsizing, Einzugszeit, Finanz-Transfergeschäft, Geldsack, Geldzug, Inkassogeschäft, Präklusivtermin, Rollgeld, Zahlungsinstituts-Register. – Vgl. Deutschen Bundesbank vom Januar 2011, S. 24 ff. (Rechtsrahmen und Aufgaben der Privatfirmen in Bezug auf das Banknoten-Management).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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