Bareinlage (cash investment)
Bei Gründung eines Unternehmens der in Form von Zahlungsmitteln geleistete Anteil; im Gegensatz zur Einbringung von Vermögensgegenständen, wie ein Gebäude, Maschinen oder Patente. – Die Margendeckung, nämlich bei Optionsgeschäften die Verpflichtung für den Schreiber einer Option, innert der gesamten Laufzeit entweder die entsprechende Anzahl Basiswerte oder andere Sicherheiten bei seiner Bank zu hinterlegen (the underlying security for which futures are traded). – In den Europäischer Stabilisierungsmechanismus einzuzahlende Summe seitens der Mitglieder. – Siehe Anfangsmarge, Barausgleich, Barmarge, Brady-Kommission, Futures-Märkte, Leverage-Theorie, Marge, Nachschuss-Aufforderung, Nachschuss-Vereinbarung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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