Bankregel, goldene (golden bank rule)

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Die von einer Bank gewährten Darlehn sollen – nach Umfang, – nach Fälligkeit sowie auch – was sehr häufig auch heute noch immer sträflich missachtet wird! – nach der jeweils vereinbarten Währung ihren Verbindlichkeiten (Einlagen) entsprechen, um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Instituts sicherzustellen. – Siehe Bilanzregel, goldene, Erfüllungsrisiko, Fälligkeitsgliederung, Fristenkongruenz, Herstatt-Risiko, Matching, Rollenmischung, bankliche, Rollover-Risiko, Schuldenmanagement, Währungsrisiko.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankregel, goldene (golden bank rule)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankregel-goldene-golden-bank-rule/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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