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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Auslandskreditvolumen (foreign credit size)

Darlehn an Kreditnehmer im Ausland. In Deutschland besteht für entsprechende Beträge an Adressen mit Sitz ausserhalb des EWR, der Schweiz, der USA, Kanadas, Japans, Australiens und Neuseelands bei Engagements über 10 Mio Euro aufgrund der Länderrisikoverordnung gemäss § 25, Abs. 3 KWG aufsichtsrechtlich eine Meldepflicht (obligation of reporting foreign credits). – Siehe Auslandsforderungen, Länderrisiko, Risiko, systeminhärentes, Risiko-Rangliste. – Vgl. zu den Auslandskrediten an Schwellenländern den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2010, S. 35 ff. (S. 42 f.: Bestimmungsgründe für das KreditvergabeVerhalten der Banken; S. 48 f.: grenzüberschreitende Darlehn während der Finanzkrise; Übersicht), Finanzstabilitätsbericht 2011, S. 41 f. (Auslandsaktiva gegenüber ausgewählten Schwellenländern und die damit verbundenen Risiken) sowie allgemein die Auslandskredite, nach verschiedenen Merkmalen aufgeschlüsselt, im Anhang “Statistik des EuroWährungsgebiets” des jeweiligen Monatsberichts der EZB, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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