Auslandsinvestitionen, staatliche garantierte (governmental investment guarantee for foreign private investment)

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Programme verschiedener Staaten – wie 1947 der Economic Cooperation Act in den USA – mit dem Ziel, das Risiko der Unternehmen bei Auslandsinvestitionen teilweise oder ganz zu übernehmen. Der Sinn einer solchen Massnahme ist umstritten; gegenseitige Abkommen zum Schutze der Investitionen der Vertragspartner gelten als der bessere Weg. – Siehe Staatsfonds.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Merk, G. (Hrsg.): „Auslandsinvestitionen, staatliche garantierte (governmental investment guarantee for foreign private investment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/auslandsinvestitionen-staatliche-garantierte-governmental-investment-guarantee-for-foreign-private-investment/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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