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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

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Auslandsbanken (foreign banks)

Die Vermarktung von Bank- und Finanzprodukten in einem Staat durch eine Bank, die ihren Hauptsitz ausserhalb des Staatsgebietes hat. – In Deutschland unterliegt solcher grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr grundsätzlich der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, soweit es sich nicht um Banken handelt, die von einer Aufsichtsbehörde in der EU kontrolliert werden. Andere Finanzdienstleister – vor allem aus der Schweiz und den USA – müssen generell eine Zweigestelle in Deutschland eröffnen oder eine Tochtergesellschaft gründen und für diese eine Bankerlaubnis nach § 32 KWG beantragen; vgl. auch § 53 KWG. – Insgesamt hat sich gezeigt, dass ein gewisser Anteil ausländischer Banken in einem Währungsgebiet einen stabilisierende Wirkung auf das Kreditangebot (stabilising effect on credit supply) ausübt. Ausländische Banken können daneben auch durch Wissenstransfer (knowledge transfer) oder durch das Vorbild einer besser beschaffenen Risikoabteilung der heimischen Branche Vorteile bringen. Das zeigt sich unter anderem darin, dass in Deutschland heimische Grossbanken Arbeitsplätze abbauten, die sich aber per saldo nur an in Deutschland ansässige Auslandsbanken verschoben. – In der Statistik der Deutschen Bundesbank umfasst der Begriff Auslandsbanken die im Mehrheitsbesitz – definiert als Beteiligung von mehr als fünfzig Prozent – ausländischer Banken befindlichen Institute (banks majority-owned by foreign banks) sowie die Zweigstellen ausländischer Banken (branches of foreign banks). – Siehe Abschottung, Agentur, Allianzen, grenzüberschreitende, Auslandsanlagen, Auslandsunternehmenseinheiten, Auslandzweigstelle, Bankenaufsicht, europäische, Bewachungsgeld, Cassis-de-Dijon-Urteil, Einlagesicherung, Europäischer Pass, Kreditinstitut, grenzüberschreitend tätiges, Lead Economy, Markteintrittskosten, Mehrheitsbeteiligung, Namensidentität, Repräsentanz, Ring fencing, Zweiggesellschaft, Zweigstelle. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 121 f. (Tabelle aller ultimo 2007 in Deutschland registrierten Auslandsbanken). Ausführliche Statistiken über die Aktivitäten der Auslandsfilialen deutscher Banken (ab 2000 einschliesslich der Bausparkassen) finden sich im Statistischen Teil des jeweiligen Monatsberichts der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Banken”. Über die Internationalisierung des Bankgeschäftes vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2005, S. 29 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 114 ff. (Banken aus der Schweiz und den USA), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 61 (Übersicht), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 116 (Aufschlüsselung der Auslandsbanken zu Jahresende 2008 und 2007), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 130 (neue Erfassungsmethodik und dadurch nur eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den bis anhin veröffentlichten Zahlen), S. 150 (unbefriedigende Rechtslage hinsichtlich der Aufsicht durch die BaFin bei Filialen von Auslandsbanken), S. 233 (Institut im Ausland bedarf einer Erlaubnis durch die BaFin, wenn es ohne örtliche Anwesenheit in Deutschland Geschäfte betreibt), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 151 (Statistik der Auslandbanken per ultimo 2011), S. 167 f. (Aufsicht über ausländische Institute), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 152 (Adressenausfall-Risiken der Auslandsbanken verdichten sich aufgrund ihrer vorwiegenden Geschäftstätigkeit auf den eigenen Herkunftsstaat; Supervisory Colleges) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”, Rubrik “Aufsichtshandeln”, Jahresbericht 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 117 ff. deutsche Institute im Ausland; Übersicht), Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 75 ff. (ausländische Schattenbanken entpuppen sich teilweise als von deutschen Instituten im Ausland errichtetet Geschäftseinheiten; Risiken). – Ein Verzeichnis der im Euro-Währungsgebiet tätigen ausländischen Banken findet sich auch auf der InternetSeite der EZB.

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