Auslagerung (outsourcing)

Bei Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungen allgemein die Verlegung von Teilbereichen des Betriebs (operational functions; betrieblicher Funktionen) an andere Unternehmen im Inland oder Ausland; durchgängig mit dem Ziel, Fixkosten in variable Kosten umzuwandeln. – Wird im besonderen ein zentrales Geschäftsfeld, wie etwa der Devisenhandel oder die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, von einer Bank auf ein anderes Institut ausgelagert, so spricht man oft von Business Process Outsourcing (BPO). – In Deutschland war bis 2008 bei Banken jede Art der Auslagerung von Geschäftsbereichen (business areas) anzeigepflichtig und gemäss § 25a KWG in vorgeschriebener Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden. Diese ist aber jetzt noch immer berechtigt, auch die ausgelagerten Einheiten zu prüfen. Business Process Outsourcing wird dazu von den Kartellbehörden (anti-trust authorities) argwöhnisch begutachtet. – Die Übertragung von Geschäftsfeldern an – oft eigens zu diesem Zweck gegründete – Tochtergesellschaften im Inland oder Ausland mit der Absicht, sich dadurch der Aufsicht zu entziehen: Regulierungs-Arbitrage. – Die Verlegung der Produktion gesamthaft oder bestimmter Teile in Niedriglohnländer (low-cost countries) durch Unternehmen. Dies führt statistisch zu Handelsströmen, die in der Zahlungsbilanz vom Handel mit Fertigprodukten nur sehr schwer abzugrenzen sind. Die EZB bemüht sich, mögliche Auswirkungen dieser Abläufe auf die Geldpolitik zu klären. – Siehe Aktivitätsanalyse, Aufastung, Aufsichtsvermeidung, Balassa-Index, Business Process Outsourcing, Bargeldbearbeiter, BPO, Brokergeschäft, Call Centre, Contractual Trust Arrangement, Datei-Verwaltung, zentralisierte, Downsizing, Entlassungs-Produktivität, FacilityManagement, Falscherklärung, Hilfsdienste, bankbezogene, International Business Company, Insourcing, Konsolidierung, Kreditfabrik, Managed Account, Managed Bank, MasterKapitalverwaltungsgesellschaft, Outsourcing, Outsourcing-Risiken, Regulierung, Transaktionsbank. – Vgl. Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 54, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 178 f. (Outsourcing des Portfoliomanagements bei Kapitalverwaltungsgesellschaften), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 114 f. (neue Outsourcing-Regeln; die Auslagerung darf aber nicht dazu führen, dass Geschäftsleiter ihre Verantwortung an ein Auslagerungsunternehmen abgeben), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 177 (Auslagerung bei Fondsgesellschaften; Auslagerung in einen Drittstaat) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der EZB vom Januar 2008, S. 86 ff. (Produktionsauslagerung in Niedriglohnländer und ihre Auswirkungen; Übersichten, Literaturangaben).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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