Ausfallrisiko (risk of loss)

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Ausdruck für die Wahrscheinlichkeit, mit welcher das Vermögen eines Anlegers – etwa: 100 EUR – nach einer gewissen Zeit – etwa: 24 Monate – unter einen bestimmten Wert (Schwellenvermögen; threshold value) fällt. – Das Ausfallrisiko liegt gewöhnlich bei einem Aktienportfolio am höchsten; beim Sparkonto ist das Ausfallrisiko null Prozent, weil der Sparzins unter normalen Umständen immer positiv ist. – In einer Vertragsbeziehung die Gefahr, dass die Gegenpartei einer Verpflichtung nicht nachkommt, manchmal auch Gegenparteirisiko (counterparty risk) genannt. – Siehe AnleiheSpread, Bonitätsrisiko, Krediterweiterung, Gruppe verbundener Kunden, Knotenpunkt, Kredit, kurzfristiger, Negativzins, Renationalisierung, Verlustquote. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 56 f., Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Pflicht der Institute, das Ausfallrisiko zu ermitteln).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ausfallrisiko (risk of loss)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausfallrisiko-risk-of-loss/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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