Ausfallrisiko (risk of loss)
Ausdruck für die Wahrscheinlichkeit, mit welcher das Vermögen eines Anlegers – etwa: 100 EUR – nach einer gewissen Zeit – etwa: 24 Monate – unter einen bestimmten Wert (Schwellenvermögen; threshold value) fällt. – Das Ausfallrisiko liegt gewöhnlich bei einem Aktienportfolio am höchsten; beim Sparkonto ist das Ausfallrisiko null Prozent, weil der Sparzins unter normalen Umständen immer positiv ist. – In einer Vertragsbeziehung die Gefahr, dass die Gegenpartei einer Verpflichtung nicht nachkommt, manchmal auch Gegenparteirisiko (counterparty risk) genannt. – Siehe AnleiheSpread, Bonitätsrisiko, Krediterweiterung, Gruppe verbundener Kunden, Knotenpunkt, Kredit, kurzfristiger, Negativzins, Renationalisierung, Verlustquote. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2005, S. 56 f., Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 70 (Pflicht der Institute, das Ausfallrisiko zu ermitteln).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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