Auflagen (imposts)

Auch in: EN DA FR ID LV NL PL TR

In alten Dokumenten oft in sehr weitem Sinne gesagt von jeder Zahlung, die einzelne für irgendwelche Zwecke des Gemeinwesens zu leisten haben. – In engerem Sinne älterer Begriff für die in Geld zu entrichtenden indirekten Steuern. Den Gegensatz bildeten meistens die Schatzung (direct taxes). – Indessen ist die Terminologie nicht einheitlich. – Siehe Abgaben, Gebühr, Gefälle, Impost, Umlage.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Auflagen (imposts)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/auflagen-imposts/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite