Aufklärungspflicht (information requirements, suitability check[ing])

Auch in: FR

Banken in Deutschland sind verpflichtet, vor dem Kauf von Finanztermingeschäften (financial futures transactions) den Anleger über die damit verbundenen Risiken aufzuklären und eine Unterschrift unter ein entsprechendes Dokument zu verlangen. Rechtsgrundlage ist § 37d WpHG. – Siehe Anleger-Informationspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Editionsgebot, Informationspflicht, Informations-Überladung, Kapitalanlage-Mustervertrag, Risikobericht, Risikoüberwachung, gegliederte.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufklärungspflicht (information requirements, suitability check[ing])“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufklarungspflicht-information-requirements-suitability-checking/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite