Abwicklungsbehörde und Abwicklungsgremium (single resolution board, SRB)
Im Zuge des einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtete Stelle. Im Fall einer Bankenschieflage sorgt die Abwicklungsbehörde für die geordnete Restrukturierung oder Liquidation des betroffenen Instituts über die nationalen Grenzen hinweg. Wie bei der neuen EUBankenaufsicht, so bleiben auch hier die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten für kleinere Institute zuständig. Das Entscheidungsverfahren ist so angelegt, dass Abwicklungsmassnahmen schnell und wirkungsvoll – notfalls auch an einem Wochenende – beschlossen werden können. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2014, S. 49 f. (Vorstellung der SRB; rechtliche Fragen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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