Absentgeld und Absenzgeld (absence fee; recusant fine)

Eine frühere Abgabe in Bargeld an die obere Kirchenbehörde (Diözese) seitens jener Geistlichen, die regelmässige Einnahmen aus mehr als nur einer besoldeten Anstellung (Pfründe; prepend) bezogen, manchmal auch Tafelgeld genannt. – Einmalige oder laufende Zahlung eines Klosters, um Ansprüche aus einem Panisbrief (Brotbrief, Fressbrief, Laienherren-Pfründe) abzulösen. – Einen Panisbrief nannte man in Deutschland die schriftliche Anweisung zunächst des Kaisers und später auch der Landesfürsten an ein Kloster, einem bestimmten Laien (Panisten, Laienpfründner) lebenslänglich oder für eine gewisse Zeit Lebensunterhalt zu gewähren. — Früher auch eine Strafzahlung für Personen, die dem Gottesdienst fernblieben; vor allem gesagt in Bezug auf Katholiken in England, welche die gesetzlich vorgeschriebene Teilnahme am Gottesdienst der Kirche von England verweigerten (recusants: Roman Catholics in the 16th to 18th century who did not attend the services of the Church of England, as was required by law). – Siehe Annaten, Benefiziengeld, Strafgeld, Tafelgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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