Abschlussprüfungs-Richtlinie (Directive on Statutory Audit)

Auch in: EN FR

Von der EU-Kommission im Jahr 2006 erarbeitete Richtlinie, um die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Abschlussprüfungen bei Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Die Richtlinie wurde in den Mitgliedsstaaten bis 2008 umgesetzt. – Zeither sind eine Reihe von Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlägen vorgetragen worden. Diese hat die Kommission Ende November 2011 in zwei Gesetzesvorschläge gefasst. Sie sollen als Verordnung (der – im Unterschied zur Richtlinie – unmittelbare Gesetzeskraft zukommt) in Kraft gesetzt werden. – Siehe Accounting Task Force, Vor-Ort-Prüfung, Wirtschaftsprüfer. — Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 89 f. (Hauptinhalt der der neuen Gesetzgebung; Stand des Gesetzgebungsverfahrens).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abschlussprüfungs-Richtlinie (Directive on Statutory Audit)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abschlussprufungs-richtlinie-directive-on-statutory-audit/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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