Abschlussprüfungs-Richtlinie (Directive on Statutory Audit)
Von der EU-Kommission im Jahr 2006 erarbeitete Richtlinie, um die formalen und inhaltlichen Anforderungen an Abschlussprüfungen bei Unternehmen EU-weit zu vereinheitlichen. Die Richtlinie wurde in den Mitgliedsstaaten bis 2008 umgesetzt. – Zeither sind eine Reihe von Ergänzungs- und Verbesserungsvorschlägen vorgetragen worden. Diese hat die Kommission Ende November 2011 in zwei Gesetzesvorschläge gefasst. Sie sollen als Verordnung (der – im Unterschied zur Richtlinie – unmittelbare Gesetzeskraft zukommt) in Kraft gesetzt werden. – Siehe Accounting Task Force, Vor-Ort-Prüfung, Wirtschaftsprüfer. — Vgl. Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 89 f. (Hauptinhalt der der neuen Gesetzgebung; Stand des Gesetzgebungsverfahrens).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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