Abschlussgebühr (initiation fee, bank fee; acquisition fee, processing fee)
Bei einem Kreditvertrag mit der Bank ein Kostenersatz (reimbursement for expenses) für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Instituts (a fee charged by the lessor bank used to cover the costs associated with the leasing process). – Der bei Bausparkassen und Versicherungen übliche Betrag, der dem Kunden für die Kosten in Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vertrags – in Rechnung gestellt und dann – in der Regel mit den ersten Einzahlungen verrechnet wird. – Häufige Klagen über zu hohe bzw. undurchsichtige Abschlussgebühren machen einen Gutteil der bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingehenden Beschwerden aus dem Publikum aus. – Siehe All-in-Fee, Bankgebühren, Bearbeitungsgebühr, Courtage, Entgelt, Front Loading Fee, Gebühr, Köderangebot, Provision, Taxe, Vergütung. – Vgl. den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Querschnittsaufgaben”, Abschnitt “Verbraucherbeschwerden”; dort auch Fälle aus der Praxis in Bezug auf Abschlussgebühren.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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