Abschlagszahlung auch Akontozahlung (advance payment)
Nach § 632a BGB die Zahlung für eine vertragsgemäss erbrachte Leistung, durch welche der Leistungsempfänger einen Wertzuwachs erlangte. Solche Geldübertragungen sind im Bereich der Privathaushalte und Unternehmen vor allem bei der Lieferung von Strom und Gas durch die Versorger (provider, supplier) üblich. Von Zeit zu Zeit – und meistens am Jahresende – folgt dann eine endgültige Abrechnung. – Siehe Abschlag, Vorauszahlung, Vorschuss. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2012, S. 54 (Abgrenzung zur Vorauszahlung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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