Abbuchungsgenehmigung und Einzugsermächtigung (direct debit [collecting] authorisation, bill check)

Auch in: FR

Ein Schuldner ermächtigt den Gläubiger, den geschuldeten Betrag unmittelbar von seinem Konto abzubuchen (an procedure of payment, in which a debtor permits a creditor to obtain payment directly from the debtor’s deposit account). Diese Bezahlweise ist besonders im Falle regelmässig wiederkehrender Zahlungen bei Teledienstanbietern (tele-service provider), Strom- und Gasversorgern (electricity and gas supplier) sowie bei Versicherungen und Krankenkassen üblich. Dadurch wird sowohl beim Schuldner als auch beim Gläubiger bei Bezahlung über Formular (payment via order form) oder Internet in jedem Fall Aufwand gespart. Innert einer gegebenen Frist kann der Kontoinhaber der Abbuchung widersprechen, und die Bank bucht dann in der Regel den Betrag sofort zurück. – Siehe Lastschriftverfahren, elektronisches, Single European Payment Area, Übertragung, bedingte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Abbuchungsgenehmigung und Einzugsermächtigung (direct debit [collecting] authorisation, bill check)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/abbuchungsgenehmigung-und-einzugsermachtigung-direct-debit-collecting-authorisation-bill-check/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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