Bardevisen (foreign cash)
Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld – jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel – im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit. – Zu Jahresbeginn 2010 war der Besitz von Bardevisen in 86 (!!) Ländern der Welt verboten. – Siehe Devisenvergehen, Devisenzwangswirtschaft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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