Bardeckung (cash cover, cash collateral)
Im Geschäftsverkehr eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt. Dabei müssen Leistung und Gegenleistung durch vertragliche Vereinbarung mit einander verknüpft sein. – Bei einer Zentralbank auch gesagt für die Summe aus Gold und Devisen in deren Besitz. – Siehe Golddeckung, Reverse-Repurchase-Geschäft.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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