Ausschuss der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR)
Im Juni 2001 gegründetes Gremium der EU mit Sitz in Paris mit dem Zweck, die Europäische Kommission in wertpapieraufsichtlichen Fragen zu beraten und die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht zu befördern. Mitglieder sind Vertreter nationaler Wertpapier-Aufsichtsbehörden. – Siehe Ausschusswahn, Enforcement. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2002, S. 71, Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 45 f., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 51 f. (hier auch Beschreibung der einzelnen Arbeitsgruppen und deren Tätigkeit), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 58 f. (Durchsetzung weltweit einheitlicher Standards zur Rechnungslegung; Datenbank zum Enforcement), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 30 f. (neue Entscheidungsregeln; Mediationsverfahren) sowie denn jeweiligen Jahresberichten der BaFin, Jahresbericht 2007 der EZB, S. 173 f. (Forderungen des Ecofin-Rates an den Ausschuss).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/