Gesetzliche Rundungsregel für Barzahlungen

Eine gesetzliche Rundungsregel für Barzahlungen sieht vor, den an der Kasse insgesamt zu zahlenden Barbetrag auf die nächsten fünf Cent auf- oder abzurunden. Sie soll den Bedarf an 1-Cent- und 2-Cent-Münzen verringern, deren Herstellungs-, Verpackungs- und Transportkosten im Verhältnis zum Nennwert hoch sind und die häufig gehortet oder verloren werden. Die Regel betrifft die Abwicklung von Barzahlungen; der Bericht beschreibt sie nicht als allgemeine Änderung der ausgezeichneten Einzelpreise oder sämtlicher unbarer Zahlungsbeträge.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 49. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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