Rating-Anpassung (rating adjustment)
Der im Auftrag einer Zweckgesellschaft handelnde Arrangeur – entpackt zunächst den ihm vom Originator übergebenen Pool (pool; Korb von Einzelrisiken) von Asset-Backed Securities. – Mit Hilfe der Fachleute einer Rating-Agentur werden die Risiken dann entsprechend durchmischt und neu zu Tranchen verpackt, – denen die beteiligte Rating-Agentur jetzt bereits im voraus ein auf den jeweiligen Risikogehalt abgestimmtes Rating mitgeben kann. – Mit dieser Bewertung im Rücken vermag der Arrangeur nun auf Roadshow zu gehen. – Die Anpassung der einzelnen Verbriefungspapiere an das erstrebte Rating bzw. die Mitwirkung der RatingAgenturen bei der Zusammenstellung der Tranchen wurde vielfach beanstandet. Soweit es jedoch hierbei um eine gewissenhafte Prüfung der Risiken geht, ist dagegen kaum etwas einzuwenden. Zudem ist niemand gezwungen, sich auf das Rating-Urteil einer Agentur zu verlassen. – Siehe Arrangeur, Entwicklungsverfahren, iteratives, Rating-Agentur, gesetzliche Vorgaben, Rating-Offenlegung, Rating-Stufungen.
Rating-Migration (rating migration): Um 2008 aufgekommene Bezeichnung für die plötzliche starke Herabstufung – ganzer Gattungen von Wertpapieren, vor allem strukturierter Finanzprodukte; manchmal sprach man hier auch von einer Achterbahnfahrt (roller coaster ride) sowie auch – der Bonitätsnoten von Unternehmen bzw. Emittenten. – Dabei ist zu beachten, dass Ratings gemäss den Richtlinien des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht als Ausgangslage zur Bestimmung des nötigen Eigenkapitals dienen. Eine Veränderung der Einstufung eines Papiers um eine Stufe kann für eine Bank bereits die Vervierfachung der Kapitalanforderungen zur Folge haben. – Siehe Bonität, Downrating, Insolvenzfälle, Plutoed, Produktregistrierung, Rating-Agentur, gesetzliche Vorgaben, Rating-Schritte.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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