Zuverlässigkeit (realiability)
Grundsatz der Kommunikation eines Instituts – und allgemein eines jeden Unternehmens – mit der Öffentlichkeit sowie bei der Rechnungslegung im besonderen. Eine Angabe gilt als zuverlässig (reliable; vertrauenswürdig), wenn sie – nachprüfbar (verifable), – frei von Gutdünken (Belieben; free from own discretion) sowie – ohne wesentliche Fehler (faithful representation) ist. – Die Informationen sollen darüber hinaus grundsätzlich unabhängig von allfälligen Zielen des Unternehmens (impartial; objektiv, neutral) gegeben werden. – Siehe Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, Informations-Überladung, Klartext, Pervasive straint, Stetigkeit, Verständlichkeit, Vertrauen, Wesentlichkeit, Zweckdienlichkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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